Wolfgang Lieb

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Der „schmerzvolle Kompromiss“ in Brüssel aus Sicht der griechischen Regierung

Noch bevor die neue Vereinbarung in Brüssel am Montagmorgen erzielt wurde, hat der griechische Wirtschaftsminister Giorgos Stathakis, der zugleich einer der drei wichtigsten wirtschaftspolitischen Ratgeber von Regierungschef Tsipras ist, folgende Einschätzung gegeben. Der hier leicht gekürzte Text, der vor allem auf die „verständlichen Problematisierungen und Zweifel“ innerhalb und außerhalb der Regierungspartei Syriza eingeht, erschien gestern – also noch vor der in Brüssel geschlossenen Vereinbarung – in der Internet-Ausgabe der linken (genossenschaftlich organisierten)  Tageszeitung Efimerida ton Syntakton. Übersetzung von Niels Kadritzke

„Zerstörtes Vertrauen“

„Zerstörtes Vertrauen“, das ist seit letzten Samstag das vom deutschen Finanzminister Schäuble ausgegebene Losungswort, das alle Hardliner in der Euro-Gruppe, aber auch alle deutschen Fernsehjournalisten nachplappern, von Sigmund Gottlieb und natürlich Rolf-Dieter Krause in der ARD bis Claus Kleber und Elmar Theveßen im ZDF. Es ist als habe man es in der Politik und in den Leitmedien fast nur noch mit Papageien zu tun.

Da wagt Alexis Tsipras den „Ritt auf der Rasierklinge“ und legt den „Partnern“ in Brüssel fristgemäß am letzten Donnerstagabend solche Vorschläge vor, die diese selbst am 26. Juni als letztes Angebot an Athen sogar öffentlich bekannt gegeben haben. Trotz des mit 62 Prozent überwältigenden Neins der Griechen erkämpft sich der griechische Ministerpräsident – dem Zwang der Realitäten unterliegend – eine breite Zustimmung für dieses Entgegenkommen (manche sprachen sogar von einer Kapitulation) gegenüber der Euro-Gruppe im Parlament – sogar gegen den energischen Widerstand innerhalb der Syriza, seiner eigenen Partei.

Das half ihm nichts, Schäuble und Merkel drehen das Würgeisen am Hals der Griechen nur fester zu. Von Wolfgang Lieb.

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Hinweise des Tages

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Hinweise des Tages II

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Herzstück der grundgesetzlichen Kommunikationsfreiheit ist die Gewährleistung einer umfassenden und unabgeschlossenen Meinungsbildung

Vorgestern hat Sabine Schiffer die Antrittsvorlesung des heut-journal Moderators Claus Kleber an der Tübinger Universität analysiert und kritisiert. Sie arbeitete dabei heraus, dass Kleber von den Medien als „Markt“ redet und dass er Information als Ware betrachtet, die an die „Kunden“, nämlich das Publikum „verkauft“ werde.
Einen völlig anderen grundgesetzlichen Auftrag sieht der Professor für Öffentliches Recht Helge Rossen-Stadtfeld [*] speziell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die Kommunikationsverfassung sei nicht darauf angelegt, dass „Bekanntes Bestätigung erfahre“, wie das etwa im kommerziellen Dudelfunk oder in Talkshows zu finden sei, sondern „gesellschaftliche Kommunikation, wie das Grundgesetz sie als unabdingbar erachtet, ist frei nur dann, wenn sie sich auch immer wieder andere Gegenstände, in immer weiter neue Richtungen fortbewegen kann. Das Grundgesetz schützt Kommunikation als einen unaufhörlichen und wesentlich produktiven Vorgang. Herzstück der grundgesetzlichen Kommunikationsverfassung ist deshalb die Gewährleistung der Meinungsbildung. Diese ist frei nur, wenn sie umfassend sein und unabgeschlossen bleiben kann.“
Misst man die Berichterstattung dieser Tage etwa über Griechenland an diesem Maßstab, so wird in sträflicher Weise gegen die verfassungsnormative Verpflichtung der „Ent-Deckung des Neuen“, des „erst nur Möglichen“verstoßen.
Professor Rossen-Stadtfeld hat auf einer medienpolitischen Tagung des „Initiativkreises Öffentlicher Rundfunk“ mit dem Thema „Freie Meinungsbildung im Netz?“ aus verfassungsrechtlicher Sicht über das Thema Kommunikationsfreiheit referiert, er hat uns gestattet, seinen nicht nur für Juristen hochinteressanten Vortrag, auf den NachDenkSeiten zu veröffentlichen. Dafür herzlichen Dank.