Albrecht Müller

Albrecht Müller

Albrecht Müller (* 16. Mai 1938 in Heidelberg) ist ein deutscher Volkswirt, Publizist und ehemaliger Politiker (SPD).

Müller war Planungschef im Bundeskanzleramt unter den Bundeskanzlern Willy Brandt und Helmut Schmidt. Weiter war er von 1987 bis 1994 für die SPD Mitglied des Deutschen Bundestages und ist seit 2003 als Autor und Mitherausgeber der NachDenkSeiten tätig.

Beiträge von Albrecht Müller

Hinweise des Tages

Heute unter anderem zu folgenden Themen: Soli möglicherweise verfassungswidrig; unerwünschte Steuergeschenke; Bankenmanager kommen davon und bedienen sich wieder; Lkw-Maut toll für Toll Collect; Geheimdienste der Konzerne; Hessische und Saarländische Verhältnisse; der Bachelor wird wieder ein einsamer Junggeselle; Politik mit Umfragen; Zu guter letzt: Volker Pispers: Steuersenkungen, die Endlosschleife. (RS/WL)

Hinweise des Tages

Dieser Service der NachDenkSeiten soll Ihnen einen schnellen Überblick über interessante aktuelle Artikel und Sendungen verschiedener Medien verschaffen. Heute unter anderem zu folgenden Themen: Steuerfahnderaffäre, “Logik der Mafia”, Geschäft Schweinegrippe, Gentechnik, Klimaschäden, Die Mär vom Lohnverzicht, Ein Gotteslohn für Leiharbeiter, Shavan: Studis sollen noch mehr zahlen, “Der Staat muss die Privatschulen voll finanzieren”, Verbietet Verbriefungen!, Pforzheimer Rathaus durchsucht.(RS/AM)

Daten zur neueren Entwicklung lassen die China-Warner alt aussehen.

Es ist in manchen Kreisen üblich, wie weiland Kanzler Kiesinger vor der gelben Gefahr zu warnen. Es wird sehr grobschlächtig argumentiert und suggeriert, demnächst würden Millionen Chinesen vor unserer Tür stehen. Die neuesten Zahlen zeigen, dass erstens China die Finanzkrise erstaunlich gut meistert, zweitens viel für die innere Wirtschaftsentwicklung tut und drittens die Exporte eher ab als zunehmen. Diese Daten bestätigen das, was Heiner Flassbeck auf den Seiten 121 bis 126 [PDF – 59.1 KB] seines lesenswerten Buches „Gescheitert“ schreibt. Albrecht Müller.

Prüfen Sie, ob Sie für eine Ihrer Versicherungen Geld zurückholen können.

In einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 29.07.2009 (Az. I ZR 22/07) wird bestätigt, dass die seit den 80er-Jahren geltende Pflicht zur Angabe von Effektivzinsen auch bei der ratenweisen Zahlung von Versicherungsprämien mit Ratenzuschlägen gilt. Die Regel bei Versicherungsprämien ist die Fälligkeit einer Jahresprämie zum Versicherungsbeginn – diese kann dann z. B. in monatlichen Rate inklusive eines Ratenzuschlags bezahlt werden. Diese Ratenzuschläge sind meist überhöht. Das bedeutet, dass nach grober Schätzung die Hälfte aller Deutschen ein Recht auf Rückerstattung hat. Ihre Versicherungsgesellschaft muss neu abrechnen. Rechtsanwalt Dr. Fiala hat dieses Urteil ausgegraben. Albrecht Müller