Albrecht Müller

Albrecht Müller

Albrecht Müller (* 16. Mai 1938 in Heidelberg) ist ein deutscher Volkswirt, Publizist und ehemaliger Politiker (SPD).

Müller war Planungschef im Bundeskanzleramt unter den Bundeskanzlern Willy Brandt und Helmut Schmidt. Weiter war er von 1987 bis 1994 für die SPD Mitglied des Deutschen Bundestages und ist seit 2003 als Autor und Mitherausgeber der NachDenkSeiten tätig.

Beiträge von Albrecht Müller

Von “existentieller Bedrohung” zum politischen Partner: Eine wundersame Wandlung – Die Birnbaum-Kolumne auf Deutsch.

Hier kommt, wie vorige Woche Mittwoch bereits angekündigt, die Übersetzung [PDF] der aktuellen Kolumne von Professor Norman Birnbaum aus Washington. Norman Birnbaum kommentiert den Papstbesuch in den USA, die aktuellen Kandidaturen für die partei-internen Vorwahlen der Präsidentschaftswahl 2016 und die letzten außenpolitischen Entwicklungen. – Auch wenn wir aus deutscher Sicht die Rolle Obamas nicht ganz so leuchtend positiv sehen können wie er, vermittelt der Artikel doch erneut sehr interessante Eindrücke davon, wie das politische Geschehen auf der anderen Seite des großen Teichs zur Zeit geprägt ist. Danke an Carsten Weikamp für die Übersetzung. Albrecht Müller

Worin unterscheidet sich Papst Franziskus von Oskar Lafontaine?

Bei der Beantwortung dieser Frage muss ich ausgesprochen vorsichtig sein. Denn Kritik an Franziskus ist weitgehend untersagt. Dennoch hier die Antwort: Der Papst umarmt Präsident Obama, obwohl an dessen Händen das Blut der Drohneneinsätze klebt. Oskar Lafontaine kritisiert diese Drohneneinsätze scharf. Siehe unten die Lafontaine-Kolumne Nr. 3. – Aus meiner Sicht sind auch die Äußerungen des Papstes in Kuba im Vergleich mit seinen Äußerungen in den USA fragwürdig. Papst Franziskus hat den kubanischen Staatspräsidenten Castro kritisiert – siehe Foto aus der FAZ – weil dieser die Kritik des Papstes an der unsozialen Wirtschaftspolitik in eine sozialistische Kapitalismuskritik umgedeutet habe. Hat der Papst in den USA dann wenigstens darauf gedrängt, dass die Sanktionen gegen Kuba, unter denen dort viele Menschen leiden, auch wirklich und nicht nur laut öffentlichen Deklarationen aufgehoben werden? Albrecht Müller.

Gefahr im Verzug? – Kolumne Nr. 2 von Oskar Lafontaine

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem jüngsten Urteil entschieden: „Bei Gefahr im Verzug ist die Bundesregierung ausnahmsweise berechtigt, den Einsatz (der Bundeswehr im Ausland) vorläufig alleine zu beschließen.“ Dieses Urteil ist vielleicht gut gemeint, wird aber den Schreibtischhelden und Kriegsbefürworter neuen Auftrieb geben. Seit Tagen lesen wir in den Zeitungen, dass wir in Syrien „Frieden stiften“ müssen, indem wir ebenfalls bombardieren. Wie schnell kann eine Bundesregierung auf die Idee kommen, dass in Syrien Gefahr in Verzug ist und wir daher Kampfflugzeuge schicken müssen? Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei Militäreinsätzen der Bundeswehr hat das Grundgesetz längst hinter sich gelassen. In Artikel 87a des Grundgesetzes heißt es unmissverständlich: „Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf.“ Von Beteiligung an den Ölkriegen der USA ist nirgendwo die Rede. Seit Peter Struck 2009 feststellte: „Unsere Sicherheit wird nicht nur, aber auch am Hindukusch verteidigt“ und Bundespräsident Gauck die „neue Verantwortung der Deutschen in der Welt“ entdeckt hat, haben die Bellizisten in Deutschland immer stärkeren Zulauf. Schade, dass sich auch die Verfassungsrichter dazu hergegeben haben, den Artikel 87a des Grundgesetzes aufzugeben.

„Eindringen russischer Kampfflugzeuge in den an Nato-Hoheitsgebiet angrenzenden Luftraum..”

NachDenkSeiten-Leser Ulrich L. macht uns auf eine geschickt eingefädelte Manipulation aufmerksam. Hier seine Mail, die alles erklärt: „Mir verschlug es heute im Urlaubsflieger von HH nach Palma die Sprache, als ich in der Zeitung meines Nachbarn den Artikel (Anlage als Foto) aus der heutigen (22.9., AM) Hamburger Morgenpost “Mit voller Kriegsausrüstung gegen die Russen”  las. Die manipulative Begründung: “.. Eindringen russischer Kampfflugzeuge in den an Nato- Hoheitsgebiet angrenzenden Luftraum..” (natürlichen im Orginaltext nicht gesperrt gedruckt!). Dem flüchtigen oder unbedarften  Leser wird durch die Wortwahl “Eindringen” bewusst suggeriert, russische Kampfflugzeuge fliegen nicht im internationalen Luftraum, sondern dringen irgendwo unberechtigt ein! – Irgendwie erinnert mich das fatal an ” Ab heute 5.00 Uhr wird zurückgeschossen…” Albrecht Müller.