Albrecht Müller

Albrecht Müller

Albrecht Müller (* 16. Mai 1938 in Heidelberg) ist ein deutscher Volkswirt, Publizist und ehemaliger Politiker (SPD).

Müller war Planungschef im Bundeskanzleramt unter den Bundeskanzlern Willy Brandt und Helmut Schmidt. Weiter war er von 1987 bis 1994 für die SPD Mitglied des Deutschen Bundestages und ist seit 2003 als Autor und Mitherausgeber der NachDenkSeiten tätig.

Beiträge von Albrecht Müller

Illusorische Reformitis – dieses Urteil gilt auch für die sympathische Bürgerversicherung

Von Christoph Butterwegge, Politikwissenschaftler in Köln, haben wir gelegentlich Texte übernommen, weil sie gut waren. Heute muss ich auf einen Text hinweisen, den ich nicht schlüssig finde. Er nährt die Illusion, die Bürgerversicherung wäre umsetzbar.
Unter dem Titel “Wie die Saat aufgeht – Grüne und SPD plädieren für eine Bürgerversicherung, entscheidend aber ist, wie solidarisch sie ausgestaltet wird“, erschien sein Beitrag in der Frankfurter Rundschau vom 4. Juli.
Die Bürgerversicherung wird auch von der SPD und dort vor allem von dem verbliebenen, sich links nennenden Teil, propagiert. Eine solche Reform wäre mit Sicherheit sozialer als die Kopfpauschale der CDU, für die auch der Wirtschaftsweise Peter Bofinger eintritt. Dennoch möchte ich in Stichworten einige kritische Anmerkungen dazu machen.

„Wie sich westdeutsche Banken auf unsere Kosten an fiktiven DDR-Krediten bereicherten“

Darüber berichtete der Berliner Tagesspiegel am 1.7.2005. Autor und Chefredakteur Lorenz Maroldt weist auf die Beteiligung des jetzigen Bundespräsidenten hin. Das Stück liest sich wie ein Krimi: „Schulden ohne Sühne 15 Jahre Währungsunion: Wie sich westdeutsche Banken auf unsere Kosten an fiktiven DDR-Krediten bereicherten.“
Dort heißt es: “Es kommt einiges zusammen für Horst Köhler an diesem 1. Juli“.

Hinweis: Generalanwalt hält Lockerung des Kündigungsschutzes für Ältere für rechtswidrig

01.07.2005

Eine wichtige Bestimmung des ersten Hartz-Gesetzes steht möglicherweise vor dem Aus. Denn gestern hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs(EuGH), Antonio Tizzano, den obersten Europarichtern empfohlen, die 2003 eingeführte Einschränkung des Kündigungsschutzes für über 52-Jährige für mit dem EU-Recht unvereinbar zu erklären. In der Regel folgen die Richter dem Votum des Generalanwalts.

Quelle: Handelsblatt