Florian Warweg ist gebürtiger Magdeburger und stieß im Juni 2022 zum Redaktionsteam der NachDenkSeiten. Zuvor arbeitete er u.a. im Bundestag sowie für das Lateinamerikaportal amerika21 und RT DE. Er lebt in Berlin. In der Zeitspanne von 2003 bis 2009 hatte er längere Arbeits- und Studienaufenthalte im Nahen Osten (Syrien, Israel) und Lateinamerika (Chile, Peru, Argentinien, Kolumbien). Für die NachDenkSeiten ist Florian Warweg als Parlamentskorrespondent tätig und wird in dieser Funktion auch die Bundespressekonferenz abdecken. Daneben betreut er das neue NDS-Projekt „Faktencheck der Faktenchecker“.
Beiträge von Florian Warweg
Web Summit in Lissabon: Wenn „Alternativmedien“ auf „Leitmedien“ treffen …
Letzte Woche fand in Lissabon der Web Summit (WS), eine alljährliche Technologie-Konferenz statt, intern auch als „Davos der Tech-Branche“ benannt, mit über 70.000 Teilnehmern aus 160 Ländern. Am Rande kam es auf Initiative eines der Mitgründer von WS zu einer denkwürdigen Zusammenkunft. Rund 15 hochrangige Vertreter von internationalen Leitmedien aus den USA, England und Deutschland trafen auf Journalisten von „Alternativmedien“, um über das Thema „Desinformation“ und „Faktencheck“ zu diskutieren. Die NachDenkSeiten waren als einziges deutsches „Alternativ“-Medium eingeladen. Die Diskussion verlief zwischen produktiv und hitzig, angespannt. Von Florian Warweg.
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Neue UN-Analyse: 70 Prozent der Toten in Gaza sind Frauen und Kinder – Was sagt Bundesregierung?
Die Vereinten Nationen haben am 8. November einen detaillierten Bericht des Hochkommissariats für Menschenrechte (OHCHR) zur Lage in Gaza veröffentlicht, der erstmals auf von den UN selbst verifizierten Todeszahlen basiert. In dieser Analyse kommen die UN-Experten zum Schluss, dass 70 Prozent der von der israelischen Armee getöteten Palästinenser Frauen und Kinder sind. Ein Großteil der Toten starb durch Bombardements von Wohnhäusern, Anteil der dabei getöteten Kinder beträgt laut UN 44 Prozent. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, ob die Bundesregierung diesen Bericht für glaubwürdig hält und ob sie die Einschätzung der UN teilt, dass diese Zahlen auf „einen systematischen Verstoß gegen das Völkerrecht“ hindeuten. Von Florian Warweg.
Randale in Amsterdam, falsches Bildmaterial und die einseitige Verurteilung der Bundesregierung
Am letzten Freitag verurteilten Außenministerin Annalena Baerbock mit Verweis auf von ihr gesehene Videoaufnahmen („Die Bilder sind furchtbar“) sowie Kanzler Scholz mit Verweis auf „Berichte“ die „Jagd auf Juden“ in Amsterdam nach dem Europa-League-Spiel von Ajax Amsterdam gegen Maccabi Tel Aviv. Doch bereits am Samstag mussten die Tagesschau und viele weitere Leitmedien einräumen, dass sie das von ihnen gesendete Bildmaterial um 180 Grad gedreht hatten. Die Aufnahmen zeigten in Wirklichkeit Angriffe von israelischen Maccabi-Fans auf Passanten in Amsterdam. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, ob es sich um dieses Videomaterial handelte, welches den Kanzler und die Außenministerin zu ihren entsprechenden Äußerungen bewogen hatte. Von Florian Warweg.
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Faktencheck à la NDS: Kein offizieller Empfang für Außenministerin Annalena Baerbock in Indien?
Seit letzter Woche kursiert ein Video, welches zeigen soll, wie die bundesdeutsche Außenministerin allein aus dem Regierungsflieger steigt und sich irritiert umschaut, weil weit und breit keine sonst übliche Empfangsdelegation sichtbar ist. Laut dem Clip soll dies wahlweise beim Besuch in Indien oder China geschehen sein. Die NachDenkSeiten fragten beim Auswärtigen Amt nach, ob dieses die Authentizität des Videoschnipsels bestätigen beziehungsweise den Kontext richtigstellen könne. Die Frage und Antwort des AA wurden medial breit aufgegriffen, allerdings wurde sehr unterschiedlich mit der Nennung des Fragestellers und seines Mediums umgegangen. Die „Faktenchecker“ von Correctiv verschwiegen die Quelle gleich ganz. Von Florian Warweg.
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Die „Sonderregel“ im NATO-Truppenstatut bei Straftaten von US-Soldaten auf deutschem Boden
Im Oktober dieses Jahres wurde ein US-Soldat, der auf einer Kirmes im rheinland-pfälzischen Wittlich einen deutschen Staatsbürger mit mehreren Messerstichen getötet hatte, trotz eines zuvor abgelegten Geständnisses von einem US-Militärgericht freigesprochen. Dies war nur möglich, weil es, wie es unter anderem der SWR berichtet, im NATO-Truppenstatut, welches den Umgang mit Straftaten von US-Soldaten regelt, eine Sonderregelung für Deutschland gibt. Die NachDenkSeiten fragten vor diesem Hintergrund auf der BPK nach und wollten zudem wissen, wie solche Fälle für ausländische Soldaten im neuen taktischen Hauptquartier für die NATO in Rostock geregelt sind, weil das NATO-Truppenstatut auf dem Gebiet der ehemaligen DDR keine Gültigkeit hat. Von Florian Warweg.
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