Florian Warweg ist gebürtiger Magdeburger und stieß im Juni 2022 zum Redaktionsteam der NachDenkSeiten. Zuvor arbeitete er u.a. im Bundestag sowie für das Lateinamerikaportal amerika21 und RT DE. Er lebt in Berlin. In der Zeitspanne von 2003 bis 2009 hatte er längere Arbeits- und Studienaufenthalte im Nahen Osten (Syrien, Israel) und Lateinamerika (Chile, Peru, Argentinien, Kolumbien). Für die NachDenkSeiten ist Florian Warweg als Parlamentskorrespondent tätig und wird in dieser Funktion auch die Bundespressekonferenz abdecken. Daneben betreut er das neue NDS-Projekt „Faktencheck der Faktenchecker“.
Beiträge von Florian Warweg
Die völkerrechtswidrige US-Blockade gegen Kuba und die widersprüchliche Haltung der Bundesregierung
Seit 1992 verurteilt die UN-Vollversammlung jährlich das völkerrechtswidrige US-Embargo gegen Kuba – bisher ohne Konsequenzen. Auch dieses Jahr stimmten 187 Länder, darunter Deutschland, gegen die US-Blockade und forderten deren sofortige und bedingungslose Aufhebung. Lediglich die USA und Israel stimmten gegen diese Resolution. Vor diesem Hintergrund fragten die NachDenkSeiten, was die Bundesregierung konkret tut, um ihrem Votum Nachdruck zu verleihen und die seit Jahrzehnten anhaltende Verletzung des Völkerrechts durch den Wertepartner in Washington zu stoppen. Zudem wollten die NDS wissen, welche Maßnahmen die Bundesregierung ergreift, um den von illegalen US-Zwangsmaßnahmen im Zuge des Embargos betroffenen deutschen Unternehmen, Banken und Vereinen in Deutschland, auch eingedenk des geleisteten Amtseids, zu helfen. Von Florian Warweg.
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Bundesregierung bezweifelt UN-Zahlen zu Toten in Gaza und sieht „Vernichtungskrieg“ nur in der Ukraine
Die Vereinten Nationen haben am 31. Oktober aktualisierte Zahlen zu getöteten Zivilisten im Ukraine-Krieg vorgelegt. Seit dem Einmarsch der russischen Armee am 24. Februar 2022, also im Verlauf der letzten 20 Monate, wurden laut den Vereinten Nationen 9.900 Zivilisten, darunter 560 Kinder getötet. Bundeskanzler Olaf Scholz und Außenministerin Annalena Baerbock sprechen in diesem Zusammenhang regelmäßig vom „russischen Vernichtungskrieg“. Innerhalb eines Zwanzigstels dieser Zeit wurden laut UN-Angaben über 10.000 Menschen durch israelische Bombenteppiche im Gazastreifen getötet, darunter bis zum 9. November allein 4.412 Kinder. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, wieso die Bundesregierung angesichts dieser Zahlen nicht auch von einem „israelischen Vernichtungskrieg“ spricht. Von Florian Warweg.
Verfolgung von Oppositionellen in der Ukraine: Maxim Goldarb und die Haltung der Bundesregierung
Seit Februar 2023 verfasst der ukrainische Oppositionelle und Jurist Maxim Goldarb (Union der Linken Kräfte) regelmäßig unter der Rubrik „Stimmen aus der Ukraine“ für die NachDenkSeiten Artikel zur Lage in seiner Heimat. Er schrieb unter anderem über Korruption im Verteidigungsministerium, zunehmende totalitäre Tendenzen sowie die Verfolgung jeder Art von linker Opposition. Kurz nach seinem letzten Artikel auf den NDS durchsuchte der ukrainische Geheimdienst seine Wohnung in Kiew und die Staatsanwaltschaft klagte ihn in Folge wegen „Informationstätigkeiten zugunsten des Aggressors“ an. Dafür drohen ihm bis zu 15 Jahre Haft. Die NachDenkSeiten fragten auf der Bundespressekonferenz, ob der Bundesregierung dieser Fall bekannt sei und wie diese grundsätzlich das aktuelle Vorgehen der ukrainischen Regierung gegen Regierungskritiker bewertet. Aufschlussreich auch die Reaktion gewisser Kollegen in der BPK auf diese Frage. Von Florian Warweg.
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Über 4000 getötete Kinder in Gaza fallen für Bundesregierung unter „Recht auf Selbstverteidigung“
Zahlreiche, darunter auch westlich orientierte, Regierungen haben in scharfen Worten („inakzeptabler Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht“) die massiven Bombardements der israelischen Armee kritisiert, denen aktuellen UN-Angaben zufolge bis zum 7. November 4.324 Kinder und 2.823 Frauen zum Opfer fielen, das entspricht 67 Prozent aller Todesopfer. Doch auf Nachfrage der NachDenkSeiten auf der aktuellen Bundespressekonferenz erklärte die Bundesregierung, dass sie sich „ganz ausdrücklich“ von der Einschätzung distanziere, dass Israel mit seinem Vorgehen humanitäres Völkerrecht breche. Vielmehr hätte Tel Aviv das „dauerhafte Recht“, sich entsprechend zu „verteidigen“. Von Florian Warweg.
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Auswärtiges Amt in Erklärungsnot: Welcher Völkerrechts-Artikel legitimiert die Bombardements von Gaza?
Artikel 51 der UN-Charta legitimiert das Selbstverteidigungsrecht eines Staates nur im Fall des Angriffs durch einen anderen Staat. Dies zudem nur, bis der UN-Sicherheitsrat über die getroffenen Maßnahmen informiert und eine Entscheidung über deren Recht- wie Verhältnismäßigkeit getroffen wurde. Doch weder der Gazastreifen noch die Hamas gelten im völkerrechtlichen Verständnis als staatliche Akteure. Die immer wieder von der Bundesregierung wiederholte Rechtfertigung, Israel habe nach den Angriffen der Hamas vom 7. Oktober das „völkerrechtlich verbriefte Recht auf Selbstverteidigung“, kann also zumindest nicht über Artikel 51 legitimiert werden. Vor diesem Hintergrund fragten die NachDenkSeiten bei der Bundespressekonferenz nach. Der Antwortversuch des Auswärtigen Amts geriet nicht wirklich überzeugend. Von Florian Warweg.
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