Chronischer Rechtsbruch: Das BAföG geht nach ewiger Magerkur an die Existenz
Das Berliner Verwaltungsgericht hält die Leistungen der Bundesausbildungsförderung für „evident zu niedrig“ und rügt einen doppelten Verfassungsverstoß. Sowohl dem Regelsatz als auch dem Unterkunftsbedarf fehle der Realitätsbezug. Für Abhilfe sollte laut Beschluss die Gleichstellung des BAföG mit dem Bürgergeld sorgen – ein Paukenschlag. Final entscheiden müssen darüber die „Hüter des Grundgesetzes“ in Karlsruhe. Die lassen sich allerhand Zeit. Von Ralf Wurzbacher.
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