Leserbriefe zu „Auswärtiges Amt in Erklärungsnot: Welcher Völkerrechts-Artikel legitimiert die Bombardements von Gaza?“
Florian Warweg hat am 23. Oktober 2023 auf der Bundespressekonferenz (BPK) nach der Wirksamkeit des Artikels 51 der UN-Charta (Legitimierung des Selbstverteidigungsrechts eines Staates nur im Fall des Angriffs durch einen anderen Staat) in Bezug auf die israelischen Interventionen im Gazastreifen gefragt: Weder die Hamas noch der Gazastreifen gelten „im völkerrechtlichen Verständnis als staatliche Akteure“. Zudem hat die Bundesregierung auf Nachfrage der NachDenkSeiten mitgeteilt, dass sie „nach wie vor den Gazastreifen, Ostjerusalem und auch die Westbank als von Israel besetztes Gebiet“ bezeichneten. Die Antworten des Auswärtigen Amtes (AA) waren „nicht wirklich überzeugend“. Wir danken für die Leserbriefe, die Ala Goldbrunner für Sie zusammengestellt hat.