Der Karlsruher Stammtisch. Oder: Warum soll es den Pensionären besser gehen als den Rentnern?
Von einem Gericht darf man die Subsumtion eines streitigen Lebenssachverhalts unter rechtliche Normen und ein an Hand rechtlicher Kriterien abgeleitetes Urteil erwarten und fordern – zumal vom höchsten deutschen Gericht. Liest man die Presseerklärung des Bundesverfassungsgerichts über das Urteil zur Kürzung der Beamtenpensionen, so muss man den Eindruck gewinnen, als wäre es bei der Urteilsfindung eher wie an einem Stammtisch zugegangen.