Die fragwürdige Begründung des Auswärtigen Amts für Ausladung russischer Diplomaten vom 8.Mai-Gedenken
Eine aktuelle, von Annalena Baerbock initiierte „Handreichung“ des Auswärtigen Amtes (AA) empfiehlt Ländern, Landkreisen und Kommunen anlässlich des Gedenkens an den 80. Jahrestag der Befreiung von der NS-Diktatur am 8. und 9. Mai, keine Einladungen an russische oder belarussische Diplomaten auszusprechen und bei Bedarf Diplomaten dieser Länder per Hausrecht von den Gedenkorten entfernen zu lassen – wohlgemerkt von Grabstätten, in denen abertausende Soldaten aus genau diesen beiden Ländern zur Ruhe gebettet sind. Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten unter anderem wissen, auf welcher Rechtsgrundlage das AA hier Einfluss nimmt, wie und mit welchen Teilnehmern Bundesländer, Landkreise und Kommunen diesen Jahrestag begehen. Die Antwort bezeugt den Willkürcharakter dieser Entscheidung. Von Florian Warweg.