Mit der materiellen Armut in der Gesellschaft geht immer auch die charakterliche Armut von Verantwortungsträgern einher
Arbeitslosengeld-II-Bezieher dürfen, z.B. wenn sie als Jugendliche völlig legal von zu Hause ausziehen und Leistungen als Hilfsbedürftige beanspruchen oder wenn sie sich aus Kostengründen mit einem anderen eine Wohnung teilen, in amtlichen Broschüren und von amtierenden Ministern als „Schmarotzer“ bezeichnet oder gar mit „Parasiten“ verglichen werden. Welche Wortwahl wäre wohl passend, wenn nordrhein-westfälische Oberbürgermeister entgegen der geltenden Rechtslage Zweit- und Dritteinkünfte aus ihrer Mitgliedschaft in Sparkassengremien oder aus Aufsichtsratsposten etwa des Stromriesen RWE „mehrere hunderttausend Euro“ kassiert haben und behalten wollen?