Sachverständigenrat fordert „Maastricht“ für Deutschland
Die Wirtschaftsweisen fordern Neuregelungen der Verschuldungsgrenzen für den Bund und die Länder [PDF – 102 KB]. Ziel dieses Konzeptes ist es, die Elemente des Artikel 115 Grundgesetz und der analogen Vorschriften in den einzelnen Landesverfassungen — Nettoneuverschuldung allenfalls in Höhe der das öffentliche Vermögen erhöhenden Nettoinvestitionen und Verhinderung einer prozyklischen Haushaltspolitik — mit einer sanktionsbewehrten, an der Entwicklung der regulären Staatseinnahmen orientierten Ausgabenpolitik zu verbinden.
Es ist schon ziemlich dreist, wie die Mehrheit des Sachverständigenrats, die seit Jahren vor allem Unternehmensteuersenkungen empfohlen hat, nunmehr noch „einen drauf sattelt“ und eine Verschuldensgrenze empfiehlt, um damit den fiskalischen Handlungsspielraum des Staates noch mehr zu beschränken. Das würde im Klartext bedeuten, per Grundgesetz eine aktive Konjunkturpolitik zu verbieten und Haushaltsdefizite ausschließlich über die Kürzung von Sozialstandards auszugleichen.