Gesundheitsministerium verweigert jegliche Antwort auf Fragen mit Bezug zu RKI-Protokollen: „Kommentieren wir grundsätzlich nicht“
Aus den freigeklagten RKI-Protokollen geht unter anderem hervor, dass das RKI am 24. Februar 2020 intern das Risiko für die Bevölkerung als „weiterhin gering“ einschätzte. Das führte die NachDenkSeiten zu der Frage, auf welcher Grundlage das BMG am selben Tag bei einem extra anberaumten Treffen mehreren Staatssekretären des Innenministeriums empfahl, man müsse nun „die Wirtschaft lahmlegen“ und Vorkehrungen „für Ausgangssperren von unbestimmter Dauer“ treffen. Ebenso wollten die NDS wissen, wie das Gesundheitsministerium es erklärt, dass es beim RKI, einer direkt unterstellten Behörde, nach Eigendarstellung keinerlei Dokumente geben soll, die belegen könnten, dass die Verschärfung der Risikobewertung im März 2020 aufgrund einer wissenschaftlichen Debatte erfolgte und nicht durch politischen Druck. Von Florian Warweg.