Corona: Hinweis auf Hetze bleibt (vorerst) erlaubt
Ein Gericht hat festgestellt, dass es nicht strafbar ist, öffentlich getätigte Zitate der Kampagne gegen Andersdenkende während der Corona-Politik kommentiert zusammenzustellen (Stichwort: „Feindesliste“). Diese Position des Gerichts erscheint eigentlich als selbstverständlich, das gute Urteil muss aber in der gegenwärtigen Realität bereits als ein (überraschender) Sieg der Vernunft gewürdigt werden. Auf anderen Gebieten bleibt die Verweigerung der Aufarbeitung der Corona-Politik skandalös. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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