Bundesfinanzhof bezweifelt die Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Pendlerpauschale. Pendler sollten ihre kompletten Wegekosten in der Steuererklärung 2007 geltend machen.
Bundesfinanzhof: „Es ist ernstlich zweifelhaft, ob das ab 2007 geltende Abzugsverbot des § 9 Abs. 2 EStG betreffend Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verfassungsgemäß ist.“ Wolfgang Lieb.