Berlin wählt die Nichtregierbarkeit
Die gute Nachricht zuerst. Die Wiederholung der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und den 12 Bezirksverordnetenversammlungen ist anscheinend weitgehend reibungslos verlaufen. Anders als beim ersten Versuch am 26. September 2021 mangelte es in den rund 2.300 Wahllokalen weder an Stimmzetteln noch an Wahlkabinen und Wahlhelfern. Es kam weder zu zeitweiligen Schließungen der Wahllokale noch zu stundenlangen Wartezeiten und Stimmabgaben bis weit nach 20 Uhr. Das und noch einiges andere hatte dazu geführt, dass das Berliner Landesverfassungsgericht die Wahlen im November 2022 komplett für ungültig erklärt und ihre Wiederholung angeordnet hatte. Von Rainer Balcerowiak.
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