Bundesregierung will nachweislich völkerrechtswidriges US-Embargo gegen Kuba nicht als Völkerrechtsbruch bezeichnen
Am 16. und 17. November fand in Brüssel in den Räumen des EU-Parlaments ein internationales Tribunal zum US-Embargo gegen Kuba statt. (Die NachDenkSeiten berichteten.) Das abschließende Urteil des Tribunals nach Anhörung von Anklage und Verteidigung lautete: „Die umfassenden politischen und wirtschaftlichen Sanktionen, die seit 1960 gegen die Republik Kuba verhängt wurden, verstoßen gegen das Völkerrecht.“ Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, ob die Bundesregierung diese Einschätzung des Brüsseler Tribunals teilt, auch eingedenk der Tatsache, dass Deutschland am 3. November in der UN-Vollversammlung für eine Resolution gestimmt hatte, die diese Blockade in scharfen Worten verurteilt hatte. Doch der Sprecher des Auswärtigen Amtes reagierte auffallend gereizt auf die Frage und weigerte sich öffentlich einzugestehen, dass die USA mit der Blockade geltendes Völkerrecht brechen. Von Florian Warweg.