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Titel: Bundeskanzlerin Merkel: „Ich freue mich, dass es gelungen ist, Bin Laden zu töten.“
Datum: 3. Mai 2011 um 9:37 Uhr
Rubrik: Militäreinsätze/Kriege, Terrorismus, Wertedebatte
Verantwortlich: Wolfgang Lieb
Dieser Satz der Kanzlerin, der gegen elementare Grundwerte unserer Verfassung verstößt, ist kennzeichnend für den Absturz rechtsstaatlichen und für die Verbreitung alttestamentarischen Rachedenkens anlässlich der Erschießung des zum Mythos des Terrorismus erhobenen Osama Bin Ladens. Die Missachtung der aufklärenden und friedensstiftenden Funktion des Rechts führt zu einer Eskalation der Rache. Legendenbildung und Verschwörungstheorien werden durch die Umstände des Todes des angeblichen „Hauptes“ von al-Qaida neue Nahrung erhalten. Die westliche Begeisterung über die Lynchjustiz bereitet neuer Gewalt den Boden. Wolfgang Lieb
Wohlgemerkt ich verabscheue Terrorismus, weil er durch Gewalt an beliebigen, unbeteiligten Menschen, wie schon der Name Terror sagt, Furcht und Schrecken verbreiten will, um angeblich einen politischen Gegner zu bekämpfen. Terrorismus ist unmenschlich, unmoralisch, feige und schon gar kein Mittel des politischen Kampfes. Das schon deshalb weil Terrorismus nur Hass, Gegengewalt und die Einschränkung von Freiheitsrechten erzeugt und legitimiert.
Diese einleitende Bemerkung muss man wohl – zumal wenn man sich die gestrige Berichterstattung vor Augen hält – machen, wenn man Bedenken gegen die Art und Weise der Tötung von Usama Bin Laden anmeldet.
Die Erschießung Bin Ladens geschah nicht aus rechtfertigender Notwehr, also zur unmittelbaren und verhältnismäßigen Abwehr eines Angriffs eines Angreifers. Die Liquidation selbst eines Massenmörders ohne vorheriges Gerichtsverfahren ist Lynchjustiz. Und Lynchjustiz wird als rechtswidrige Bestrafung einer Person in nahezu allen Rechtsstaaten geächtet.
Nun mag man entgegenhalten, bei der Tötung Bin Ladens handele es sich, angesichts der Verbrechen, für die er verantwortlich gilt, um einen übergesetzlichen Ausnahmefall, der jenseits der Herrschaft von Recht und Gesetz liegt – und gestern wurden von den Anschlägen auf das World Trade Center in New York, über die Attentate in London und Madrid bis hin zu den am Wochenende in Duisburg gefassten Anschlagsverdächtigen alle Gewalttaten noch einmal auf allen Kanälen aufgeführt.
Doch genau diese Aufklärung, nämlich inwieweit Bin Laden für diese Schandtaten tatsächlich Verantwortung trägt, hätte nur ein ordentliches Gerichtsverfahren, möglichst sogar vor einem internationalen Gerichtshofs leisten können.
Auch nach Kriegs- und Völkerrecht ist die gezielte Tötung unzulässig, wenn die betreffende Person nicht aktiv an Kämpfen beteiligt ist. Und das war Bin Laden in einem von allen Kommunikationswesen abgeschnittenen Landhaus ganz in der Nähe eines pakistanischen Universitäts- und Luftkurortes gewiss nicht.
Es wird argumentiert für Bin Laden gelte die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung nicht, hätte er ja doch oft genug mit seinen berüchtigten Video-Botschaften seine Urheberschaft, seine Verantwortlichkeit und damit seine Schuld nicht nur eingeräumt sondern sich auch noch der Terrorangriffe gerühmt. Das sei ein Schuldeingeständnis, das die „Kill Mission“ auch ohne unabhängige richterliche Aufklärung rechtfertige. Aber ist es nicht gerade ein Merkmal von Verrückten, von Größenwahnsinnigen, von Pseudopropheten, dass sie sich Taten zurechnen um ihren Mythos zu festigen?
Da war gestern im ZDF-Extra von einem „Enthauptungsschlag“ gegen al-Qaida die Rede. Die Rolle, die ein offenbar kranker Mann am Stock, ohne Mobiltelefon und Internet und ohne einen personellen Stab in einem über hundert Ländern verbreiteten Terrornetzwerk (wovon allein über 100 „Gefährder“ in Deutschland leben sollen) unter dem Phantombegriff al-Qaida gespielt hat, hätte man allerdings doch lieber in einem geordneten Gerichtsverfahren untersucht gesehen, statt von der Einschätzung von sog. „Terrorismus-Experten“ im Fernsehen abhängig zu sein. Und das Urteil über bin Ladens Verbrechen hätte man lieber von Richtern gesprochen gesehen, statt dass im Mittagsmagazin von Fernsehsendern Journalistinnen locker verkünden, dass er „endlich seine gerechten Strafe gefunden“ habe.
Könnte es nicht sein, dass mit Bin Laden vom Westen ein Mythos aufgebaut worden ist, der nun durch die Umstände seines Todes und des Verschwindenlassens seines Leichnams geradezu gefestigt wird? Brauchte man sich da noch wundern, dass noch mehr Irregeführte in aller Welt an diesen Mythos glauben? Statt Frieden zu stiften, dürften die Umstände seines Todes nur zu noch mehr Irrationalität anstacheln, die zum Mythos stilisierte Figur zu rächen.
Die Umstände seiner Erschießung durch Kopfschüsse, die unsichere Identifikation, dass es (jedenfalls bisher) keine Fotos gibt, sondern nur eine zu „99,9% sichere“ DNA-Analyse, ein Flug über 1.200 Kilometer bis zum Meer (mit einem Hubschrauber ?), wo er (entgegen religiöser Riten) in der See „bestattet“ worden sein soll, ist das nicht alles ein fruchtbarer Nährboden für Verschwörungstheorien? Als Beweismaterial stehen doch nur Geheimdienstberichte und die Aussagen der Soldaten zur Verfügung, die die Aktion durchgeführt haben.
Warum war es eigentlich möglich, dass bin Laden über 9 Jahre unentdeckt bleiben konnte? Warum konnte er unerkannt in einem riesigen Anwesen 50 Kilometer von der pakistanischen Hauptstadt leben? Warum war es 40 Elitesoldaten, die mit vier Hubschraubern einflogen, nicht möglich, Bin Laden lebend zu fassen? Noch viele andere Fragen mehr, werden der Legendenbildung die buntesten Blüten treiben lassen.
Die für das Zusammenleben grundlegenden Funktionen des Rechts und der Justiz, nämlich der künftigen Konfliktvermeidung, der Erhaltung des Friedens, ihrer Erziehungs- und Aufklärungsaufgabe und der Herstellung von Verlässlichkeit wurden jedenfalls durch diesen Akt der Selbstjustiz bewusst missachtet.
Der amerikanische Präsident verkündete, dass mit dem Tot Bin Ladens die „Gerechtigkeit“ wieder hergestellt worden sei. Genüge getan wurde allerdings nur der Rache. In einem Land, wo noch in vielen Staaten die Todesstrafe vollzogen wird, mag die überschäumende und national gefärbte öffentliche Begeisterung Hunderttausender über die Tötung eines Menschen nicht überraschen, obgleich es doch sogar im Mythos des amerikanischen Western-Films zur Tugend gehörte, Übeltäter nicht zu lynchen, sondern sie dem Richter vorzuführen.
Noch bedrückender hinsichtlich der kulturellen Befindlichkeit der amerikanischen Nation ist aber, dass Obamas Einsatzbefehl für das Todeskommando in den dortigen Medien als Meilenstein zu einem erneuten Wahlsieg gefeiert wird.
In einem Land wie Deutschland, wo die Todesstrafe durch das Grundgesetz abgeschafft ist, erschrickt man, wenn die Bundeskanzlerin, dazu noch eine gläubige Protestantin sagt: „Ich freue mich, dass es gelungen ist, Bin Laden zu töten.“ Wie „Freude“ über die Tötung eines Menschen mit ihrem christlichen Selbstverständnis zu vereinbaren ist, mag Angela Merkel mit sich selbst ausmachen, dass eine solche Aussage ein Anschlag gegen unsere verfassungsrechtlichen Eckwerte (Würde des Menschen, Recht auf Leben) darstellt, müsste eigentlich zu einem öffentlichen Aufschrei führen. Doch dazu war in der Jubelberichterstattung der Medien leider nichts zu hören.
Die gezielte Erschießung Bin Ladens und deren öffentliche Wahrnehmung ist Ausdruck des Verlustes des über Jahrhunderte gewachsenen rechtsstaatlichen Denkens und ein Rückfall in vorzivilisatorisches Rechtsempfinden des „Auge um Auge, Zahn um Zahn“.
Da ist es nur logisch, dass bei uns als Reaktion auf diesen Racheakt Sicherheitsgesetze dauerhaft festgeschrieben werden sollen, die weit weg vom Rechtsstaat führen – denn man muss ja weitere Rache befürchten.
Wie man die Kopfschüsse in Pakistan – wie Gabor Steingart im Morning briefing des Handelsblatts schreibt – als „Riesenerfolg für die westliche Welt“ bejubeln kann, lässt einen an den Werten dieser „westlichen Welt“ zweifeln.
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