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Titel: Warum wir Arbeitsrechte im Kontext des EU-US-Freihandelsabkommens anders diskutieren sollten

Datum: 25. Februar 2014 um 9:50 Uhr
Rubrik: Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Gewerkschaften, Globalisierung
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Pro- und Contra-Stimmen zum EU-US-Freihandelsabkommen (TTIP) haben häufig eine Gemeinsamkeit, wenn es um die Frage der Arbeitsrechte geht: Beide stellen die von den USA nicht unterzeichneten ILO-Kernarbeitsnormen in den Mittelpunkt ihrer Argumentation. Die einen sehen TTIP als Chance, die USA zur Unterschrift unter weitere Kernarbeitsnormen zu bewegen. Die anderen lehnen TTIP ab, gerade weil sie die Arbeitsstandards in den USA für viel zu niedrig halten, erkennbar an der Nichtunterzeichnung von sechs der acht Kernarbeitsnormen. Überzeugend sind beide Argumentationen nicht. Ein Gastartikel von Patrick Schreiner[*].

Richtig ist zunächst, dass die USA lediglich die folgenden zwei Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) unterzeichnet haben:

  • Abschaffung der Zwangsarbeit als Disziplinarmaßnahme
  • Abschaffung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit

Hingegen haben die USA die folgenden ILO-Kernarbeitsnormen nicht unterzeichnet:

  • Koalitionsfreiheit
  • Recht auf kollektiv verhandelte Tarifverträge
  • Abschaffung der Zwangs- und Pflichtarbeit
  • Gleicher Lohn für gleiche Arbeit von Mann und Frau
  • Mindestalter für den Eintritt in ein Arbeitsverhältnis
  • Verbot der Diskriminierung in der Arbeitswelt wegen Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, politischer Meinung, nationaler und sozialer Herkunft

Problematisch an der aktuellen Debatte ist, dass von Pro- wie auch von Contra-Stimmen häufig der Eindruck erweckt wird, es gründe die (arbeitsbezogene) Relevanz von TTIP in der Nichtunterzeichnung dieser sechs ILO-Kernarbeitsnormen durch die USA. Die Pro-Seite argumentiert, TTIP sei eine Chance, die USA zur Unterzeichnung zu bewegen und dadurch die US-amerikanischen Gewerkschaften zu unterstützen. (In der Tat argumentieren die sonst stets freihandelskritischen US-Gewerkschaften ähnlich – allerdings ausdrücklich nur deshalb, weil die Europäische Union höhere Arbeitsstandards hat.) Die Contra-Seite argumentiert, eine Unterzeichnung durch die USA sei extrem unwahrscheinlich, so dass TTIP letztlich einen einheitlichen Markt mit einem Land schaffe, das die europäischen Schutzstandards unterlaufe. Erkennbar eben an der Nichtunterzeichnung von sechs der acht ILO-Kernarbeitsnormen.

Tatsächlich aber ist die Frage der Unterzeichnung von ILO-Kernarbeitsnormen nur von nachgeordneter Relevanz. Ein wesentlicher Grund hierfür ist, dass Zahl und Titel der unterzeichneten ILO-Kernarbeitsnormen keineswegs das tatsächliche Schutzniveau beschreiben. Wenngleich nicht auf europäischen Niveau, so gibt es in den USA doch durchaus (auch) Arbeitnehmer/innen-Rechte, auch wenn die betreffenden Kernarbeitsnormen nicht unterzeichnet wurden. So gelten in den USA in vielen Fällen weitergehende arbeitsbezogene Diskriminierungsverbote als mancherorts in Europa, auch ohne dass die entsprechende Kernarbeitsnorm unterschrieben wurde. Und dass europäische Staaten die ILO-Kernarbeitsnorm zum gleichen Lohn von Mann und Frau unterschrieben haben, hilft den Frauen in Europa offenbar nur wenig, führt man sich die nach wie vor bestehenden Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern vor Augen.

ILO-Kernarbeitsnormen in den Mittelpunkt der Debatte zu rücken, bringt vor diesem Hintergrund also wenig. Übrigens auch, weil diese ohnehin nur einen untersten Mindeststandard beschreiben. Fragwürdig sind solche Argumentationsstrategien aber vor allem auch, weil die vorrangige Problematik von TTIP und Freihandelsabkommen nicht in der Unterschiedlichkeit von Schutzstandards gründet, sondern in den Intentionen und Effekten solcher Abkommen schlechthin. Wenn

  • Märkte geöffnet,
  • Kapitalbeweglichkeit erhöht,
  • öffentliche Beschaffung liberalisiert und
  • öffentliche Dienstleistungen für private Anbieter zugänglich gemacht

werden, dann geraten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschiedener Länder in unmittelbare und verschärfte Konkurrenz zueinander. Nichts anderes ist „Globalisierung“, und nichts anderes verfolgen neoliberale Ideolog/inn/en und Politiker/innen seit 40 Jahren. Was den Beschäftigten als alternativlose Naturgegebenheit präsentiert wird, ist menschengemacht, politisch gewollt und bewusst herbeigeführt. Auch das immer wieder eingeforderte Streben nach mehr „Wettbewerbsfähigkeit“ und die Konkurrenz von „Wirtschaftsstandorten“ sind keine gottgegebenen Notwendigkeiten, sondern Ergebnis von gemachten Zwängen.

Es waren eben solche Handels-, Kapital- und Investitionsliberalisierungen, durch die diese Entwicklung eingeleitet und durchgesetzt wurde. Und nun will man die gleichen Liberalisierungen durch TTIP fortsetzen und ausweiten. Der Druck auf soziale Standards und auf Arbeitsstandards war schon in der Vergangenheit ein wesentlicher Effekt solcher Abkommen, er ist es noch und würde sich durch TTIP erhöhen. Und das völlig unabhängig davon, wer irgendwelche ILO-Kernarbeitsnormen unterschrieben hat und wer mit welchen Schutzniveaus in einen „gemeinsamen Markt“ hineingeht.

Die auf Arbeitsrechte bezogene Forderung des DGB und der deutschen Gewerkschaften in ihrer schriftlichen Stellungnahme [PDF – 108 KB] zur Aufnahme von Verhandlungen über ein EU-US-Freihandelsabkommen ist vor diesem Hintergrund überaus klug formuliert:

Ein Ziel des Abkommens mit den USA muss es aus Sicht der Gewerkschaften sein, überall für eine Verbesserung des Schutzes von Arbeitnehmerrechten zu sorgen. Das heißt auch, überall Standards für Arbeitnehmerrechte, die industriellen Beziehungen und die Mitbestimmungsrechte zu etablieren, die mindestens dem höchsten Niveau entsprechen, das bislang in einem Land erreicht wurde. Es bedarf einer expliziten Klausel im Abkommen, die einen Abbau von Arbeitnehmerrechten und Sozialstandards verbietet und den jeweils höchsten erreichten Standard absichert.

Zumindest, wenn man TTIP nicht von vornherein ablehnen möchte, ist die hier skizzierte Forderung nach einer Art umgekehrter Stand-Still-Klausel die richtige: Alle beteiligten Länder haben ausnahmslos mindestens die Standards für

  • Arbeitnehmerrechte,
  • industrielle Beziehungen und
  • Mitbestimmung

desjenigen Landes zu übernehmen, das hinsichtlich des jeweiligen Standards das höchste Niveau erreicht hat. Und dieses Niveau ist insofern abzusichern, als ein Abbau von Arbeitnehmerrechten und Sozialstandards für alle Zeiten verboten wird.

Unter diesen, und nur unter diesen Bedingungen wäre TTIP akzeptabel, ja sogar ein Fortschritt. Allerdings würde das Kapital die Lust auf TTIP dann gewiss rasch verlieren. Was einerseits ja so schlecht nicht wäre, andererseits aber auch dessen eigentliches Interesse offenlegte.


[«*] Patrick Schreiner lebt und arbeitet als hauptamtlicher Gewerkschafter in Hannover. In seiner Freizeit betreibt er das private Blog annotazioni.de, das sich mit wirtschafts- und sozialpolitischen Fragen befasst.


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