Studiengebühren nach australischem Vorbild?
Es ist erstaunlich, was in der Studiengebührendebatte alles als neue Vorschläge durchgeht. Einerseits feiert die Akademikersteuer fröhliche Urstände, andererseits wird in NRW mit dem Impetus einer vermittelnden Neutralität das Thema nachgelagerte Studiengebühren wieder aus der Schublade geholt. Diese will auch ein Professor aus Bochum im Landtag präsentieren. Es ist klar: Die StudiengebührenbefürworterInnen bekommen kalte Füße: Wenn nach Hessen und dem Saarland nun auch NRW die Gebühren abschafft, dann ist dies ein starkes Zeichen. Deswegen werden jetzt wieder alle alten Argumente ausgegraben – über eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben hört man nichts. Von Klemens Himpele und Lars Schewe
Der Verweis auf Australien ist aus mehreren Gründen aufschlussreich. Ergänzend zu folgendem Beitrag sei darauf hingewiesen, dass die Gebühren in Australien inzwischen bis zu 6.500 Euro im Jahr betragen (für Australier; Ausländer zahlen erheblich mehr). Zudem ist es derzeit so, dass die Rückzahlungen der Studierenden geringer sind als die Auszahlungen an Krediten, da es vielen Studierenden offensichtlich nicht gelingt, die Einkommensschwelle von 30.000 Australischen Dollar (deutlich) überschreiten, ab der die Rückzahlung einsetzt.
Aus aktuellem Anlass veröffentlichen die NachDenkSeiten einen Beitrag von Klemens Himpele und Lars Schewe aus dem Jahr 2004. Der Beitrag ist damals in einem Studienheft im BdWi-Verlag erschienen und wird nun Online zur Verfügung gestellt. Wenn man den Beitrag heute – sechs Jahre nach seinem Erscheinen – liest, dann bleibt die Verwunderung über den Stand der heutigen Debatte.
Herzlichen Dank an den Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und die beiden Autoren (BdWi) für das Bereitstellen des Textes.
The Government pockets the difference!
Erhellendes zum australischen Modell der »nachlaufenden Studiengebühren«
Die australische Variante von Studiengebühren entkräftet angeblich alle Bedenken: Mit »nachlaufenden« Gebühren werde niemand vom Hochschulzugang abgeschreckt, und es werde die Finanzausstattung der Hochschulen deutlich verbessert. Aber was unterscheidet nun »nachlaufende« Gebühren von anderen Systemen? Und was sagen die australischen Erfahrungen wirklich? Klemens Himpele und Lars Schewe geben Bescheid.
Das australische Modell Higher Education Contribution Scheme (HECS) wurde in den 1980er Jahren durch eine Labour-Regierung eingeführt, nachdem schon vordem geringe »Verwaltungsgebühren« zu zahlen waren. Ziel dabei war ausdrücklich, die zusätzlichen Einnahmen zum Bau neuer bzw. zur Erweiterung bestehender Hochschulen zu verwenden und so mehr Studienplätze zu schaffen.
Mehr Geld für mehr Bildung?
Die Erhebung der Gebühr liegt pro forma bei den Hochschulen. Der Staat übernimmt diese Gebühren für einen Teil der Studienplätze und steigert auf diese Weise – so war es zumindest ursprünglich gedacht – die Einnahmen der Hochschulen. Gleichzeitig werden diese staatlich übernommenen Beträge den Studierenden als Zahlungsverpflichtung angeschrieben. Diese können nun wählen, ob sie das Geld sofort zahlen, d.h. etwa bei Semesterantritt mit einem erheblichen Abschlag, oder ob sie es erst nach dem Studium als Zuschlag auf ihre Steuern verrechnet haben wollen. Wählen sie die zweite Variante, werden ihre Gebühren mit der Inflation indexiert, und sobald die Betreffenden eine gewisse Einkommensgrenze überschritten haben, müssen sie die »vorgeschossene« Gebührensumme abstottern. Die ErfinderInnen legen Wert darauf, dass es sich nicht um ein Darlehen handelt, sondern um einen Steueraufschlag. Insbesondere tauchen die HECS-»Schulden« nicht bei Organisationen auf, die unserer SchuFa entsprechen. Dieser letzte Punkt ist den australischen BefürworterInnen dieses Modells sehr wichtig. Sie glauben, dass so der Abschreckungseffekt, den eine hohe Verschuldung mit sich bringt, ausbleibt.
Wie steht es nun mit der sozialen Gerechtigkeit des HECS? Valide empirische Daten zur sozialen Herkunft der Studierenden liegen bis heute nicht vor, was dazu führt, dass die Aussage je nach politischer Stoßrichtung ausfällt. Die Beurteilung fällt aber auch deshalb schwer, weil die Einführung der Gebühren mit einem massiven Hochschulausbau einher ging. Bis dahin waren viele Studieninteressierte nicht an der fehlenden Zugangsberechtigung gescheitert, sondern an dem Fehlen von Studienplätzen. Die Aussage, dass sich auch oder gerade nach der Einführung des HECS die absolute Zahl der Studierenden in Australien gesteigert hat, ist daher unbestreitbar. Das sagt aber nichts über den sozialen Chancenausgleich beim Hochschulzugang aus.
Die sozialen Verzerrungen sind aber in einigen Punkten deutlich: Die Möglichkeit einer Sofortzahlung mit dem Erlass eines Teils der Gesamtschuld kann nur von denjenigen in Anspruch genommen werden, die über das nötige Einkommen verfügen. Alle anderen sind auf ein langsames Abtragen der Schulden angewiesen, was sie ökonomisch zum einen längerfristig bindet und zum anderen dafür sorgt, dass ihnen der upfront-payer-Rabatt entgeht. Ein weiteres Problem in diesem Zusammenhang ist die geschlechterspezifische Diskriminierung von Frauen. Deren »Bildungsrendite« liegt deutlich unter der der Männer; einfacher gesagt: sie verdienen oft für die gleiche Arbeit in der Regel deutlich weniger und sind daher auch zu einer längeren Rückzahlung gezwungen.
Interessant an der Konstruktion in Australien ist auch, dass nicht alle Studienplätze HECS-Plätze sind, d.h. dass es auch »normale« studiengebührenpflichtige Plätze zu belegen gibt. Das führt dazu, dass sich die potentiellen Studierenden zunächst für die günstigeren Bedingungen eines HECS-Platzes bewerben. Sollten sie diesen nicht erhalten, dann können sie trotzdem ein (gebührenpflichtiges) Studium aufnehmen, allerdings nur, wenn die Eltern genügend Geld geben.
Bildungssteuerung durch den Preis
Interessant sind die neueren Entwicklungen des HECS. Waren die Gebühren ursprünglich für alle Fächer relativ gleich, wurde kürzlich erst eine Aufsplittung der Gebühren in drei unterschiedliche Preiskategorien vorgenommen. Auffällig dabei: Besonders »teuer« sind Medizin und Jura, besonders »günstig« die Geistes- und Kulturwissenschaften, in der Mitte liegen die Naturwissenschaften. Diese Preisbildung steht aber in kaum einem Verhältnis zu den realen Kosten des jeweiligen Studienplatzes (Jura ist z. B. eine reine Buchwissenschaft). Viel offensichtlicher ist, dass für diese Preisbildung die Antizipation künftiger Einkommenschancen nach Berufsgruppen Pate gestanden hat. Der Staat will hier offensichtlich potentielle ökonomische Verwertungsmöglichkeiten abbilden und auf Seiten der StudienplatzbewerberInnen eine indirekte sozialdarwinistische Vorselektion über die Risikowahrnehmung und -bereitschaft erzeugen. Damit wird hier die Studienentscheidung zu einer Investitionsentscheidung, sie wird nur noch unter ökonomischen Nützlichkeitskriterien betrachtet, die dann auch das individuelle Verhältnis zur Wissenschaft prägt. Hier hatte das HECS folglich eine Türöffnerfunktion. In seiner Urfassung mit der Einheitsgebühr war diese Lenkungswirkung noch nicht vorhanden, aber das HECS-Modell lässt sich ohne Probleme in diese Richtung verändern. Aktuell wird in Australien ernsthaft geplant, die Höhe der HECS-Beiträge in gewissem Rahmen den Hochschulen freizustellen. Dann würde HECS sich immer mehr von einem Studiengebühren- zu einem Studienpreissystem verändern, dessen Preise sich entsprechend der künftigen Marktchancen regulieren.
Ein beliebtes – wenngleich völlig fadenscheiniges – Argument für Studiengebühren sind die leeren öffentlichen Kassen und die schlechte Ausstattung der Hochschulen. Daher, so eine generelle Forderung der GebührenbefürworterInnen, müssen die Hochschulen auch einen finanziellen Zusatznutzen durch Studiengebühren haben, nur solche Modelle seien akzeptabel.
Wie sieht es aber hier mit dem hochgelobten australischen Modell aus? Zunächst einmal kommen dessen Gebühren zweifellos den Hochschulen direkt zu Gute und sind von deren StudentInnenzahlen abhängig. Wenn wir aber nun genauer hinschauen, können wir feststellen, dass in der Zeitspanne von der Einführung des HECS bis heute die Finanzsituation der australischen Hochschulen nicht besser geworden ist. Die staatliche Finanzierung hat sich komplementär zur Steigerung der Gebühren deutlich reduziert – oder, wie die HochschullehrerInnengewerkschaft und der nationale StudentInnenverband die dazugehörige Studie nennen: „Students pay more, universities get less, the government pockets the difference!“
Deutsche Modelle
Die Debatte in der BRD ist von einer bemerkenswerten Ignoranz gekennzeichnet, da hier die verschiedenen Modelle der Re-Finanzierung von Studiengebühren wild durcheinander geworfen werden. Die Diskussion über die nachweisbare soziale Abschreckungswirkung einer hohen Verschuldung scheint hier noch nicht angekommen zu sein. Soziale Gerechtigkeit wird häufig schon dann als gegeben angesehen, wenn die juristisch-technische Möglichkeit bestünde, einen einkommens- und elternunabhängigen Kredit bei nachgewiesener »Befähigung« für einen Studienplatz (über ein entsprechendes Auswahlverfahren) zu erhalten. Derartige Modelle werden dann von ihren VerfechterInnen u.a. mit den angeblich positiven »australischen Erfahrungen« begründet und als nachlaufende Studiengebühren benannt – obwohl es sich um ganz ordinäre Darlehensmodelle handelt, dessen Beträge teilweise einkommensabhängig und verzinst zurückgezahlt werden müssen. Solche Modelle werden in Deutschland vom Präsidium der TU München, dem Bertelsmann-CHE oder dem Hamburger Wissenschaftssenator Jörg Dräger favorisiert.
Die Verzinsung dieser Darlehen liegt bei gängigen Berechnungen um 7% per annum. Damit würden die persönlichen Schulden weiter explodieren. Bedenkt man, dass die Bundesregierung im Jahr 2001 die Bafög-Schulden auf 10.000 Euro begrenzt hat, weil zu hohe Schulden Menschen aus bildungsfernen Schichten vom Studium abschrecken, so wird deutlich, was nachgelagerte Studiengebühren für eine Auswirkung auf die soziale Zusammensetzung der Studierendenschaften haben werden. Interessant ist in dem Zusammenhang der Hinweis, dass die Darlehen z. B. bei Dräger und der TU München auch lebenshaltungskostendeckend sein und damit das Bafög gleich mit ersetzen sollen. Entsprechend hoch müssen sie folglich sein.
Das Münchener Modell ExcellenTUM macht es deutlich: Nachgelagerte Studiengebühren, d.h. hierzulande nichts anderes als ein kreditfinanziertes Studium, machen eine Veränderung der Hochschulzugangsbedingungen notwendig. Wenn die Immatrikulation an einer bestimmten Hochschule gleichzeitig die Kreditwürdigkeit sicherstellen soll, dann müssen die Kreditgeberinnen – also die Banken – wie im Münchener Modell mitreden können. Die TU München schlägt ein vom CHE übernommenes »abi-plus« vor. In diesem Modell schafft die traditionelle Hochschulreife keinen Rechtsanspruch auf einen Studienplatz mehr, sondern berechtigt höchstens noch zu einer Bewerbung auf einen solchen. Die eigentliche Studienplatzzuteilung erfolgt durch die Hochschule und deren Auswahlkommissionen. Das ist eine zusätzliche soziale Hürde, da es sich Menschen aus bildungsfernern Schichten in der Regel nicht leisten, für zahlreiche »Bewerbungsgespräche« durch die Republik zu reisen. Dies wäre aber erforderlich, nicht nur um auf »Nummer sicher« zu gehen, sondern um zum gewünschten Zeitpunkt auch einen Studienplatz zu bekommen.
Vor allem wird sich jedoch die Struktur der Studiengänge ändern: Ökonomisch besser verwertbare Studiengänge bieten den GeldgeberInnen natürlich ein größere Sicherheit, da die Wahrscheinlichkeit eines geregelten Einkommens nach dem Studium bei JuristInnen ungleich höher ist als bei AltphilologInnen. Es werden sich daher genau diese Studiengänge durchsetzen, bei denen das Ausfallrisiko der Kreditrückzahlung nicht so hoch ist. Wer jedoch einen Studiengang studieren will, der aus diesem Fächerkanon herausfällt, wird wohl künftig andere Sicherheiten mitbringen müssen. In diesem Punkt treffen sich im Kern die Elitediskussion der SPD und die Studiengebührendebatte quer durch alle Parteien.
Gute Gebühren, schlechte Gebühren
Die Debatte um nachlaufende Studiengebühren hat in Deutschland vor allem eine Initialfunktion. Nachdem die BefürworterInnen von Studiengebühren feststellen mussten, dass diese nicht so ohne weiteres öffentlich akzeptiert werden, erfolgte eine Differenzierung in »gute« und »böse« Studiengebühren. Die Rolle der »guten« übernehmen hierbei wahlweise und anlassbezogen Bildungsgutschein- bzw. Studienkontenmodelle oder eben nachlaufende Studiengebühren, die den Hochschulen zu Gute kommen. Dabei wird suggeriert, dass diese erstens sozialverträglich und zweitens gerecht seien.
Allerdings steht diese Sozialverträglichkeit nur auf dem Papier: Denn alle Modelle, die debattiert werden, verlangen eine große Verschuldungsbereitschaft. Damit verschärfen sie zugleich soziale, ethnokulturelle und geschlechtsspezifische Diskriminierungen, von denen die jeweils individuellen Bildungsentscheidungen vorgeprägt sind. Gerecht, so die BefürworterInnen, seien nachlaufende Studiengebühren, weil diejenigen, die den unmittelbaren Nutzen des Studiums hätten, auch dafür bezahlen sollen. Damit offenbaren die VerfechterInnen solcher Aussagen allerdings nur ihr merkwürdig politisch verkürztes Bildungs- und Gerechtigkeitsverständnis.
Erstens bildet sich der Nutzen eines Studiums nicht nur in individuellen (auch monetären) Vorteilen ab, sondern kommt grundsätzlich der gesamten Gesellschaft zu gute. Eine Patientin hat im Zweifelsfall sogar mehr vom qualitativ hochwertigen Studium der Medizinerin als diese selbst. Diese so genannten positiven Externalitäten von Bildung rechtfertigen neben anderen Argumenten gerade die öffentliche Finanzierung der Hochschulen aus Steuern; sie machen diese geradezu zur staatlichen Verpflichtung. Zweitens kann eine Gerechtigkeitsdebatte nur an der Höhe der Einkommen und deren Abgaben- und Steuerbelastung ansetzen. Mit anderen Worten: Wenn der Staat Geld von seinen BürgerInnen gerecht eintreiben will, dann kann er dies nicht am (formalen) Bildungsgrad festmachen. Warum soll ein taxifahrender Akademiker mehr Abgaben tätigen als sein nichtstudierter Kollege? Oder warum soll ein nichtstudierter Kleinunternehmer weniger zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben herangezogen werden als der gleich viel verdienende Akademiker in einer Anwaltskanzlei? Es ist schon entlarvend, dass die gleiche politische Richtung, mittlerweile (fast) eine Allparteien-Koalition, die jetzt für Studiengebühren aus Gerechtigkeitsgründen plädiert, permanent den Spitzensteuersatz senken will.
Profiteure der Debatte
Kernziel der Debatte um nachlaufende Studiengebühren scheint zu sein, dass Studienverhalten und somit auch die gesellschaftliche Funktion der Hochschulen selbst zu verändern. Daher wird das Studium in eine Investition umdefiniert – für Fehlinvestition (was hier bedeutet: späterem niedrigen Einkommen oder gar Arbeitslosigkeit) trägt man bekanntlich selbst die Verantwortung. Erst kürzlich hat der Bundesfinanzhof deutlich gemacht, dass Studiengebühren als Verlustvortrag steuerlich absetzbar sind. Deutlicher kann einem potentiellen Studierenden kaum gemacht werden, dass er bitte – im Falle von Studiengebühren – schon die Wahl seines Studienplatzes unter einem ökonomischen Kalkül zu betrachten habe.
Die Debatte macht weiterhin deutlich: In Deutschland hat niemand derjenigen, die sie forcieren, das australische Modell wirklich verstanden. Schon dieses australische Modell ist abschreckend und politisch abzulehnen. Was die selbsternannten BildungsexpertInnen von Matschie (SPD) bis Frankenberg (CDU) daraus machen, steigert diese negativen Auswirkungen noch. Aus dem Beispiel Australien können wir lernen, dass die Einführung nachlaufender Studiengebühren kurzfristig vor allem den Landesregierungen zu Gute kommt: Sie werden weniger Geld in die Hochschulen investieren müssen.
Dabei stellt sich die Frage, wieso gerade die HochschulrektorInnen sich so vehement für Studiengebühren aussprechen? Schließlich werden die Hochschulen finanziell nicht besser gestellt, wenn Studiengebühren eingeführt sind. Nun vertreten aber HochschulrektorInnen nicht unbedingt die Interessen der Hochschulen – und vor diesem Hintergrund sieht die Frage schon etwas anders aus: Mit einer Reduktion der staatlichen Mittel und einer Einführung von Studiengebühren wird unter den jetzigen Hochschulgesetzen vor allem der Spielraum der RektorInnen als Hochschulleitung größer. Polemisch formuliert: Die RektorInnen erkaufen sich mit dem Geld der StudentInnen ihre gesteigerte Autonomie.
Vor diesem Hintergrund wird klar, dass die Diskussion, ob Gebühren nachlaufend erhoben werden oder nicht, relativ unwichtig ist. Stattdessen wird die bislang staatliche Finanzierung der Hochschulen privatisiert. KritikerInnen müssen öffentlich deutlicher die Frage aufwerfen, welchem gesellschaftlichen Zweck Hochschulen dienen sollen. Daraus würde sich auch ergeben, wer sie finanziert! Die Fragestellung nach der Bildung, die gesellschaftlich gebraucht wird, muss in den Mittelpunkt der Debatte zurückkehren.
Klemens Himpele war 2004 Geschäftsführer des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren (ABS). Er ist heute Referent im Bereich Hochschule und Forschung beim Hauptvorstand der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Lars Schewe war 2004 Vorstandsmitglied des freien zusammenschlusses von studentInnenschaften (fzs). Er ist promovierter Mathematiker.
Siehe zur nachgelagerten Gebühr auch: