Bankenaufsicht schaut weg. Staatsanwälte tun nichts. Und die Neuwahlen sollen die Rechtsverletzung überlagern.

Albrecht Müller
Ein Artikel von:

Ein Fall für den Staatsanwalt sei die Verletzung der Aufsichtspflicht von Bafin und Bundesbank im Falle der HSH Nordbank AG. Der NachDenkSeiten-Leser Ludger Klus macht uns nach Durchsicht des Zwischenberichtes der Bank vom 31. März auf diesen Vorgang aufmerksam. Albrecht Müller

Hier seine Mail:

Die HSH – Nordbank ist im Kern eine Pleite-Bank. Das ergibt sich aus dem Zahlen ihres Zwischenberichts zum 31. März 2009 und den Erläuterungen [PDF – 485 KB] dazu. Hier insbesondere Seite 18, linke Spalte, letzter Absatz. Dort wird eingeräumt:

“Der Fortbestand der HSH – Nordbank AG hängt davon ab, dass eigenkapitalstützende Maßnahmen in ausreichendem Umfang vorgenommen werden, so dass die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen eingehalten und die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem SoFFin hinsichtlich der Kernkapitalquote erfüllt werden. Hierzu ist insbesondere erforderlich, dass (…) ein Garantievertrag abgeschlossen wird (…) und die Bundesanstalt für Finanzmarktaufsicht und die Deutsche Bundesbank zwischenzeitlich keine aufsichtsrechtlichen Maßnahmen ergreifen werden (…)” (!!!)

Ganz offensichtlich haben BaFin und Bundesbank vorsätzlich gegenüber der HSH auf die Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht und auf die erkennbar notwendigen aufsichtsrechtlichen Maßnahmen verzichtet. Ohne Einwilligung der Bundesregierung dürfte das nicht möglich gewesen sein. Anderseits wäre der HSH – Untersuchungsausschuss wohl sehr schnell auf diese rechtswidrige ‚Amtshilfe’ der Bankenaufsicht gestoßen. Carstensen und sein Hamburger Amtskollege mussten also diesen Ausschuss und einen möglichen Zwischenbericht des Ausschusses vor der BT-Wahl verhindern. Mit parlamentarischen Mitteln und Tricksereien der Landesparlamente in HH und SH war das nicht möglich. Also musste Carstensen die Landesregierung platzen lassen. Das musste so inszeniert werden, dass eine vorgezogene Landtagswahl gemeinsam mit der Bundestagswahl ‚plausibel’ erscheint. Der ständige Hinweis auf gute Umfragewerte für eine Schwarz-Gelbe-Mehrheit lenkt von den wirklichen Motiven ab. Dass die SH-SPD das gängige Erklärungsmodell inzwischen verinnerlicht hat, zeigt, dass sie in ihrer Meinungsbildung erneut bzw. weiterhin wesentlich außengesteuert ist.

Anmerkung:

Die HSH – Nordbank gehört zum Bankenkartell, das im Frühjahr 2004 die deutsche TSI – GmbH zur Verbriefung von Kreditschrott gründete. Unmittelbar danach nahm J.C. Flowers in Deutschland seine Investmentgeschäfte auf. Neben Beteiligungen an der HRE-Pleitebank hält Flowers rund 10 Prozent Anteile an der HSH – Nordbank. Flowers forderte stets die Übernahme von Staatsgarantien als Voraussetzung für den Fortbestand der Pleitebanken, an denen er beteiligt ist. Denn lediglich eine staatlich finanzierte Auffrischung des Eigenkapitals verbessert nicht die von J.C. Flowers geforderte Sicherheit der mit Kreditschrott belasteten Banken, an denen er nennenswert beteiligt ist. Flowers sitzt mit zwei Leuten im Aufsichtsrat der HSH – Nordbank und im Prüfungs- und Risikoausschuss dieser Schrottbank. Vor diesem Hintergrund sind die Forderungen im HSH – Zwischenbericht nach umfassenden staatlichen Sicherheitsgarantien und nach Abschluss eines Garantievertrages zugunsten der HSH – Nordbank als Voraussetzung für ihren Fortbestand zu beurteilen. Das dicke Ende kommt nach der Wahl. Und dann wird sich auch J.C. Flowers wieder öffentlich zu Wort melden. Denn die 30 Milliarden Euro-Garantien können die Risiken des HSH – Schrotts nicht vollständig abschirmen. Und vollständige Garantie forderte J.C. Flowers mit Unterstützung der FDP im bereits HRE-UA. Siehe auch: Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: „Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz – FMStErgG)“,BT-Drucksache 16/12100 von J. Christopher Flowers [PDF – 77 KB]

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