Koalitionsausschuss: Merkel führt die SPD vor
„Als einen “großen Erfolg” hat der SPD-Vorsitzende Kurt Beck die Einigung zwischen SPD und Union auf geringere Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und eine längere Zahlung von Arbeitslosengeld für über 50-Jährige bezeichnet. Enttäuscht zeigte er sich über die Weigerung der Union, Briefzusteller vor Lohndumping zu schützen“, so lautet das Resümee von Kurt Beck über die Ergebnisse des Koalitionsausschusses. Schaut man sich die Ergebnisse etwas genauer an, dann muss man feststellen, dass die Kanzlerin gegen ihren fast gleich starken Koalitionspartner einen regelrechten Kantersieg erzielt hat. Wolfgang Lieb.
Der Reihe nach:
Verlängerung des Arbeitslosengeldes für Ältere
Gestartet war die SPD mit dem vom Bundesparteitag abgesegneten Beck-Vorschlag, den Bezug des Arbeitslosengelds I nach Vollendung des 45. Lebensjahres auf bis zu 15 Monaten und nach Vollendung des 50. Lebensjahres auf bis zu 24 Monaten zu ermöglichen. Die Kosten sollten aus den Überschüssen der Bundesagentur für Arbeit finanziert werden.
Gelandet ist der Koalitionsausschuss [PDF – 48 KB]: Arbeitslose ab 50 Jahren erhalten eine Zahlung von 15 Monaten (bei 30 Monaten Vorversicherungszeiten innerhalb der letzten 5 Jahre), von 18 Monaten ab 55 Jahren (bei 36 Monaten Vorversicherungszeit) und von 24 Monaten ab 58 Jahren (bei 48 Monaten Vorversicherungszeit).
Also Verbesserungen erst ab 50 statt ab 45 Jahren, bei 55-Jährigen ändert sich zur gegenwärtigen Situation gar nichts und bis zu 24 Monate Bezugsmöglichkeit (also 6 Monate länger als bisher) ab 58 statt ab 50 Jahren.
Die SPD Seite musste eben einen Kompromiss schließen, könnte man sagen, ob wohl die CDU-Seite schon auf ihrem Dresdener Parteitag 2006 eher längere Bezugsfristen beschlossen hatte:
Wer 15 Jahre Beiträge gezahlt hat, soll 15 statt 12 Monate ALG I beziehen. Bei 25 Jahren Einzahldauer erhöht sich der Leistungsanspruch auf 18 Monate, bei 40 Jahren auf 24 Monate.
Fazit: Die Kanzlerin hat sich noch nicht einmal an die Beschlüsse ihrer eigenen Partei gebunden gesehen. Wo bleibt da eigentlich der Protest von Herrn Rüttgers?
Man führe sich nur einmal vor Augen, welche politische Energie verpufft wurde und vor allem welcher öffentliche Wirbel darum gemacht worden ist, dass gerade mal 57.000 Arbeitnehmer gegebenenfalls (sieh unten) ein paar Monate länger Arbeitslosengeld I beziehen können sollen.
Kompromisse machen heißt eigentlich geben und nehmen. Verhandlungsmasse wäre die Höhe der Arbeitslosenversicherungsbeiträge gewesen. Nachdem der Beitrag schon von 6,5 auf 4,2 Prozent des Bruttolohns gesenkt worden ist und ab 2008 eine weitere Senkung auf 3,9 beschlossene Sache war, wollte es Kurt Beck ursprünglich dabei belassen. Ohne weitere Begründung hat der Hamburger SPD-Parteitag eine Senkung auf 3,5 Prozent angeboten.
Doch das war der Union immer noch nicht genug, der Koalitionsausschuss landete nun bei 3,3 Prozent. Das nenne ich einen Kompromiss nach Art der „Merkel-Steuer“: Die SPD wollte vor der Wahl keine Erhöhung der Mehrwertsteuer, die Union wollte um zwei Prozentpunkte zulegen, die Große Koalition landete bei 3 Prozentpunkten.
Aber bei den Beitragssätzen, war die SPD ohnehin nicht mehr kampffähig, ist sie doch mit ihrem freiwilligen Angebot einer Senkung auf 3,5 Prozent ohnehin einmal mehr das Opfer des Mythos von den angeblich zu hohen Lohnnebenkosten geworden, da konnten weitere 0,2 Prozent Abschlag klaglos nur noch als Erfolg gefeiert werden.
Nun geht es ja bei der Höhe der Arbeitslosenversicherungsbeiträge nicht um eine heilige Kuh.
Aber was ist vom “mehr Netto vom Brutto”, wie das der neue CSU-Chef Huber stolz verkündete, zu halten?
Zunächst einmal bedeutet die Beitragssenkung von 4,2 auf 3,3 Prozent nach Angaben der Bundesagentur einen Einnahmeausfall von knapp 7 Milliarden Euro. Man könnte einwenden bei 11 Milliarden Überschuss der BA im letzten Jahr und geschätzten 6 bis 7 Milliarden in diesem Jahr wäre das doch locker zu verkraften.
Im Hintergrund dieser „Sparbemühungen“ bei der Bundesagentur stand jedoch von Anfang an die mit den Hartz-Gesetzen verfolgte politische Absicht, das Vertrauen der Arbeitnehmer in „ihre“ Arbeitslosenversicherung gründlich zu zerstören. Die Logik ist: Kürzung als Druckmittel auf die Arbeitnehmer, jede Arbeit anzunehmen, egal zu jedem Preis und zu welchen Bedingungen, wenn die Entlassenen nicht nach Ablauf der Fristen des Arbeitslosengeldes I und nach der Aufzehrung des Angesparten in die Bedürftigkeit, d.h. in die Sozialhilfe fallen wollen.
Vom Gesetzesauftrag her ist es immer noch Aufgabe der Bundesagentur „für Arbeit“, Arbeitslose und Ausbildungswillige in Arbeit oder Ausbildung zu bringen. Dieses Ziel wurde jedoch schon dadurch verletzt, als man die Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung von 0,3 Prozent mit der Senkung der Beiträge für die Arbeitslosenversicherung verrechnete.
Jeder Euro für die Überschüsse und jeder Euro Einnahmeausfall steht für die gesetzliche Aufgabe nicht mehr zur Verfügung.
Die Bundesagentur hat in den letzten Jahren durch den sog. Aussteuerungsbetrag den Bundeshaushalt mit jährlich etwa 10 Milliarden subventioniert und ihre Überschüsse vor allem durch Kürzungen bei den sog. arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen erzielt. Insbesondere bei der großen Gruppe der schwer vermittelbaren Menschen besteht inzwischen erheblicher Nachholbedarf und bei Notprogrammen für den anwachsenden Berg von jungen Leuten in der Warteschleife auf eine berufliche Ausbildung bestünde ein dramatischer Handlungsbedarf. Aber nichts dergleichen geschieht. Man rühmt sich lieber der Überschüsse und bietet dem Gesetzgeber Vorlagen für weitere Senkungen der Beiträge.
Die Klage des Bundesverbandes der Träger der beruflichen Bildung ist durchaus berechtigt: Diese weitere „Absenkung gefährdet auf absehbare Zeit eine sinnvolle Arbeitsmarktpolitik, durch die sowohl die Langzeitarbeitslosigkeit deutlich reduziert als auch dem Fachkräftemangel begegnet werden könnte.“
Was bei der Bundesagentur an Einnahmen ausfällt, steht auch als Finanzreserve nicht mehr zur Verfügung. Was passiert, wenn es zu einer Rezession kommen sollte und wieder mehr Arbeitslose finanziert werden müssen? Das Szenario lässt sich leicht prognostizieren: Wenn die zurückgegangenen Einnahmen für die Finanzierung nicht mehr ausreichen sollten, ist der Ruf nach einer weiteren Verkürzung der Leistungen an die Arbeitslosen mit der jetzt beschlossenen Halbierung der Beiträge von 6,2 auf 3,3 Prozent vorprogrammiert. Das hat übrigens gerade der Ausschuss für Arbeit und Soziales laut Pressedienst des Deutschen Bundestages schon vorsorglich beschlossen: Falls der beschlossene „Beitragssatz bis 2011 nicht ausreicht, solle die Bundesagentur für Arbeit (BA) keinen Bundeszuschuss als Ausgleich bekommen.“
Vor allem dieser weitere Abbau der Arbeitslosen-„Versicherung“ und nicht die Senkung der „Lohnebenkosten“ steht als Paradigma hinter dem Beitragssenkungswahn. Die Lohnnebenkostendebatte dient nur der ideologisch verbrämten Verschleierung, der tatsächlichen Auswirkungen.
Auf rund 400 Euro bezifferte Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) in der FTD das Plus für den Durchschnittsverdiener. Mit dieser Falschbehauptung hat ihn selbst die BILD-Zeitung bloß gestellt. Selbst bei einem Bruttogehalt von 5.300 Euro bleibt im Monat ein Plus von 22,80 Euro und im Jahr von 273.60 Euro. „Endlich mehr Netto für alle in der Tasche“ titelt die Bildzeitung. (Dass Rentner, Studierende oder Niedriglöhner nicht zu den „allen“ gehören, lassen wir mal beiseite.) BILD entblödet sich nicht ihren Lesern als Erfolgsmeldung zu verkaufen, wenn ein bei einem mittleren Bruttogehalt von 2000 Euro im Monat gerade mal 9 Euro „netto übrig“ bleiben.
Alle Umfrage bestätigen es: Die Arbeitnehmer würden liebend gerne auf dieses „Geschenk“ verzichten, wenn sie dafür wieder eine bessere solidarische Risikoabsicherung bekämen.
Unsere Kanzlerin hat nach der Koalitionsrunde auf beim Hauptverband des deutschen Einzelhandels erklärt: „Die Senkung von Lohnzusatzkosten ist für die inzwischen glücklicherweise über 27 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eine reale Entlastung, genauso wie sie für Sie als Unternehmer eine reale Entlastung ist – mit der gleichen Wirkung wie Steuersenkungen.“ (Abweichend vom Manuskript hat sie von einem Entlastungsvolumen von 6 Milliarden Euro gesprochen (es sind eher 7 Milliarden)).
Frau Merkels Rechenkünste dürften wohl ausreichend genug sein, dass sie selbst nicht daran glauben kann, dass zwischen 3,60 und 22,80 im Monat mehr im Geldbeutel der Arbeitnehmer wirklich als eine Entlastung erfahren werden. In Wirklichkeit geht es um die „reale Entlastung“ der Unternehmer um weitere 3,5 Milliarden Euro – und das zusätzlich zur ab 1.1.2008 in Kraft tretenden und jetzt schon wirkenden Steuerreform mit einer realen Entlastung von mindestens 6 Milliarden. Das macht dann schon 9,5 Milliarden Entlastung für die Wirtschaft.
Davon, dass diese reale Entlastung von den effektiven Lohnkosten (letztlich also eine Lohnkürzung) bei den Unternehmen durch die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge etwa den Löhnen der Arbeitnehmer zugute kommen könnte, spricht nicht einmal mehr die SPD. Man kann nur hoffen, dass das die Gewerkschaften bei den Tarifverhandlungen in ihre Rechenmodelle einbeziehen.
Der „Kompromiss“ bei der Verlängerung des Arbeitslosengeldes hat darüber hinaus für die betroffenen Älteren noch einen teuflischen Pferdefuß: „Wer Anspruch auf ein verlängertes Arbeitslosengeld hat, bekommt einen Eingliederungsgutschein, entweder gekoppelt mit einem konkreten Arbeitsangebot oder mit dem Auftrag, sich um dessen Einlösung zu bemühen“, so heißt es in der Zusammenfassung der SPD. Deutlicher wird da Volker Kauder: Die Arbeitslosen erhalten einen Eingliederungsschein “den sie dann in einer konkreten Beschäftigung einlösen müssen”.
Erst wenn also kein Arbeitsangebot da ist oder die Einlösung des Eingliederungsgutscheins nicht gelingt, erhält der betreffende Arbeitslose das verlängerte Arbeitslosengeld. Einen ähnlichen Vorschlag von Franz Müntefering hatte Kurt Beck noch kürzlich strikt zurückgewiesen. Das erzielte Ergebnis bedeutet letztlich das Vorziehen des Drucks zur Annahme jeder angebotenen Arbeit in den Rechtsbereich des Arbeitslosengeldes I. Motto: Entweder Du nimmst die angebotene Arbeit zu jedem Lohn und zu jeder Bedingung an, oder das Arbeitslosengeld wird nicht verlängert.
Ob es allerdings überhaupt zu der angeblich beschlossenen Verlängerung des Arbeitslosengeldes für Ältere Arbeitnehmer kommt, steht noch in den Sternen. Bei der Finanzierung gibt es nämlich noch erhebliche Ungereimtheiten. Laut Presseberichten sollen 270 Millionen Euro jährlich zur Finanzierung der höheren Kosten aus dem Bundeshaushalt fließen, rund 500 Millionen Euro soll die Bundesagentur für Arbeit aus ihrem Topf für die Wiedereingliederung von Arbeitslosen dazugeben.
Die SPD spart in ihrer Darstellung des „Erfolges“ die Finanzierung komplett aus. Umso mehr betonten die Unionisten, dass sie sich die CDU mit der Forderung durchgesetzt habe, dass die Verlängerung keine Mehrkosten bei der Bundesagentur verursachen soll.
Es soll wohl einen Verschiebebahnhof geben: Der Bund transferiert, die Mittel die er beim Arbeitslosengeld II durch die Verlängerung des Arbeitslosengeldes I (bezahlt durch die Bundesagentur) spart. Ob diese Berechnungen tatsächlich in einem Nullsummenspiel aufgehen ist noch völlig offen.
Es wäre nicht das erste Mal in der Großen Koalition, dass die Union einen beschlossenen „Kompromiss“ mit der SPD an der Finanzierung wieder platzen ließe.
Das Scheitern des sogar schon im Kabinett beschlossenen Mindestlohns für die Briefzusteller in der letzten Koalitionsrunde ist nur das jüngste Beispiel für einen solchen „Wortbruch“ (Andrea Nahles) der Kanzlerin.
Beim Mindestlohn zeigen die Union und die Kanzlerin wie dogmatisch verbohrt sie sind. Vielleicht hätte Angela Merkel sich einmal bei ihrem Besuch auf der Ranch von Bush über den Mindestlohn in den USA schlau machen können.
Aber warum sollte sich Frau Merkel auch die Gunst des Springerverlages verderben, der zu 65 Prozent an der PIN-AG beteiligt ist?
Über diese brüske Abfuhr in der Koalitionsrunde schreibt die SPD beleidigt: „Die Kanzlerin hat ihre Zusage aus dem letzten Koalitionsausschuss gebrochen, das Auslaufen des Briefmonopols hinauszuschieben, falls es bis zum Ende des Jahres keinen Mindestlohn für die Briefdienstbranche gibt.“
Warum hat eigentlich die SPD nicht ihre Zustimmung zum Auslaufen des Briefmonopols in Frage gestellt, wenn ihr dieses Thema wirklich ernst ist?
Als „Erfolg“ gibt die SPD aus, dass im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit 1 Mrd. Euro für den „Bonus für Arbeit“ eingestellt werden. Letztlich soll damit verhindert werden, dass Niedriglohn-Beschäftigte einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II erhalten. Man spart also Mittel des Fiskus zu Lasten der Bundesagentur und finanziert aus den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen eine Art „Kombilohn“. Die Arbeitnehmer finanzieren also mit ihren Beiträgen eine Lohnsubvention an die Unternehmen mit. Sarkastisch könnte man dazu sagen: Das kommt der Idealvorstellung, dass die Arbeitnehmer ihre Löhne selbst subventionieren schon ziemlich nahe.
Auch bei mit ihrem Vorschlag einer Regelung zur Vermeidung der Zwangsverrentung mit Rentenabschlägen beim Auslaufen der sog. 58er-Regelung zum 1.1.2008 ist Franz Müntefering an der Blockade der Kanzlerin gescheitert. Geschieht nicht noch ein Wunder so werden die Betroffenen ältere Arbeitslose künftig zwangsweise mit erheblichen Abschlägen in Rente geschickt.
Bei der Bahnreform war keine Einigung im Koalitionsausschuss zu erwarten, diese Angelegenheit ist zu komplex. Hier macht es sich die Union und die Kanzlerin ziemlich einfach:
Sie können die Widerstände in den eigenen Reihen, insbesondere der Ministerpräsidenten gegen die Bahnprivatisierung gemütlich aussitzen und den schwarzen Peter auf die SPD schieben, die sich nach aller Erfahrung (z.B. bei der Gesundheitsreform) nun um einen „Kompromiss“ bemühen wird, mit dem man den Parteitagsbeschluss in Hamburg am besten umgehen oder aushebeln kann.
Es gibt allerdings auch etwas Erfreuliches aus der Koalitionsrunde: „Für die Weiterentwicklung des Kinderzuschlags werden im Bundeshaushalt bis zu 200 Mio. Euro zusätzlich bereitgestellt.“
Der Kinderzuschlag soll Eltern mit geringem Einkommen, die in ihrem Haushalt unverheiratete Kinder unter 25 Jahre versorgen müssen, das Existenzminimum sichern, ohne sich dem finanziellen Striptease bei einer Hartz IV-Aufstockung unterziehen zu müssen.
Bis zu 200 Millionen Euro gegen Kinderarmut und bis zu 3,5 Milliarden Euro Entlastung für die ach so armen Unternehmen, das ist das zahlenmäßige Ergebnis der Beschlüsse des Koalitionsausschusses. So liegen also die Verhältnisse für das „soziale Deutschland“ in der Großen Koalition. In der in der Politik ach so beliebten Fußballersprache, könnten man von einer Niederlage des Sozialen von 1 : 17 sprechen – wieder einmal ein Kantersieg für die Wirtschaft.