Wahlfarce bei den OB-Wahlen in Wiesbaden – 26,9 Prozent Wahlbeteiligung
Mit einer knappen Zweidrittelmehrheit (65,6%) wurde der CDU-Politiker Helmut Müller zum Oberbürgermeister von Wiesbaden gewählt. Auf ein so klares Ergebnis habe er nicht zu hoffen gewagt, sagte Müller laut FAZ Scontent..
Das „klare Ergebnis“ sieht in Wirklichkeit so aus: Von 203.000 wahlberechtigten Wiesbadener/innen sind nur knapp 55.000 oder 26,9% zur Wahl gegangen, davon haben wiederum knapp 36.000 oder 17,6% den „Teebeutel“ Müller, der sich angeblich in alles reinhängt, gewählt.
Die Bereitschaft der Wählerinnen und Wähler von ihrem urdemokratischen Recht der Wahl Gebrauch zu machen nimmt offenbar weiter ab. Sind bei der Frankfurter OB-Wahl im Januar dieses Jahres gerade mal ein Drittel der Wahlberechtigten zur Wahlurne gegangen, so gaben in Wiesbaden nur noch ein gutes Viertel der Wählerinnen und Wähler ihre Stimme ab.
Diesmal dürfte als Ausrede für die erschreckend geringe Wahlbeteiligung herhalten, dass die SPD den Termin zur Anmeldung ihres Kandidaten verschlafen hat. Damit lässt sich vielleicht der mit 8,9% ungewöhnlich hohe Anteil der ungültigen Stimmen erklären, der seit Jahren anhaltende Trend zurückgehender und historisch einmalig niedriger Wahlbeteiligungen in Großstädten und bei Landtagswahlen lässt sich aber damit nicht beschönigen.
Da tröstet es wenig, dass in kleineren Kommunen die Wahlbeteiligung höher lag: In Runkel (gingen von 7.800 Wahlberechtigten 61,5% zur Wahl), in Aarbergen (69,7%), in Bürstadt (von 12.150 Wahlberechtigten 55,4%), in Gründau (von 11.400 Wahlberechtigten 62%), in Zwingenberg (mit 6900 Einwohnern lag die Wahlbeteiligung bei 60,1%) oder in Alsbach-Hähnlein (mit 9.300 Einwohner bei 58,71%).
Bei nur einigen tausend Wahlberechtigten scheint der kommunale und persönliche Bezug zu den Kandidaten noch größer zu sein. In der mit 23.500 Wahlberechtigten nur etwas größeren Agglomeration Mörfelden-Walldorf, wo vermutlich weniger der Kandidat sondern eher, die parteipolitische Ausrichtung für die Wahlentscheidung eine Rolle gespielt haben dürfte, lag die Wahlbeteiligung hingegen auch nur 43,1%.
Wenn schon nicht die geringe Wahlbeteiligung zum Thema gemacht wird, so müsste man wenigstens die eine Schlussfolgerung aus diesen Bürgermeisterwahlen ziehen, nämlich dass die Trennung von Rats- und Bürgermeisterwahl Kommunal-„Wahlen“ zu einer demokratischen Farce geraten lassen.
Das hindert die schwarz-gelbe Koalition in Nordrhein-Westfalen freilich nicht, demnächst eine solche Wahlrechts-„Reform“ zu beschließen.