Schadensersatz für Lohndrücker?
Vor nunmehr fünf Jahren führte die Bundesregierung den Mindestlohn für Briefzusteller ein. Anfang 2010 wurde das Gesetz jedoch aus formalen Gründen vom Bundesverwaltungsgericht wieder gekippt. Gestern reichte der ehemals größte Konkurrent der Deutschen Post AG, die Pin Mail, Schadensersatzklage gegen die Bundesrepublik Deutschland ein. Es geht um fünf Millionen Euro, die Differenz zwischen dem Mindestlohn und dem Niedriglohn der Pin Mail. In einer gerechteren Welt würden nicht Lohndrücker die Bundesregierung verklagen, sondern von Berlin verklagt werden. Von Jens Berger
Das Auftauchen sogenannter privater Briefdienstleiter ist wohl eines der groteskesten Beispiele der Sinnlosigkeit der Privatisierungspolitik. Private Unternehmen, so die neoliberale Ideologie, seien effizienter und bereicherten die Gesellschaft durch zahlreiche Innovationen. Die einzige Innovation, die von den Konkurrenten der Deutschen Post AG umgesetzt wurde, war es, dass man nun seine Briefe bei einem Kleingewerbetreibenden abgeben kann, anstatt sie in einen Briefkasten zu schmeißen. Die Welt hat, vorsichtig ausgedrückt, schon größere Innovationen gesehen. Warum es volkswirtschaftlich effizienter sein soll, wenn drei Briefträger mit einer Karre, die jeweils zu einem Drittel gefüllt ist, die Straßen entlang gehen, als wenn ein Briefträger den gleichen Weg mit einer vollen Karre geht, erschließt sich wohl auch nur neoliberalen Ideologen. Ohne die Möglichkeit, die Lohnkosten der Mitarbeiter zu drücken, hätte die private Briefzustellung auch betriebswirtschaftlich keine Daseinsberechtigung.
Vor der vorübergehenden Einführung des Mindestlohns für Briefzusteller war die Branche ein Dorado für Lohndrücker. Stundenlöhne von 5,50 Euro waren keine Seltenheit, der durchschnittliche Stundenlohn lag bei 7,94 Euro [PDF – 2.4 MB] um damit um stolze 42% unter den Durchschnittslöhnen der Briefzusteller der Deutschen Post AG. Nach Einführung eines Mindestlohns von 9,80 Euro meldeten zahlreiche Briefdienstleister Insolvenz an, von den Großen überlebten nur die Pin Mail und der niederländische Anbieter TNT, die beide bereits wenige Tage nachdem das Bundesverwaltungsgericht den Mindestlohn gekippt hat, wieder zu ihren alten Hungerlöhnen zurückkehrten. Früher gehörte Pin Mail den Verlagen Axel Springer, WAZ-Gruppe und Holtzbrinck, die ihr betriebswirtschaftliches Engagement im Niedriglohnsektor durch ein publizistisches Feuerwerk gegen den Mindestlohn begleiteten. Heute hat die Verlagsgruppe Holtzbrinck die Mehrheit bei Pin Mail übernommen und wettert via Handelsblatt und Co. nach wie vor gegen den Mindestlohn.
Die Klage von Pin Mail ist freilich ein Affront. Lohndrücker wie Pin profitieren ganz direkt von den Gesetzen, die im Rahmen der Agenda 2010 eingeführt wurden. Natürlich kann kein Mensch von Stundenlöhnen unter sechs Euro leben; auch dann nicht, wenn er in Vollzeit arbeitet. Das Existenzminimum ist jedoch eine Art inoffizieller Mindestlohn und wenn ein Unternehmen Löhne zahlt, die nicht einmal zum Erreichen des Existenzminimums ausreichen, stockt der Staat mittels Hartz IV auf. Gäbe es die „Aufstockerregelung“ nicht, gäbe es auch keine Hungerlöhne á la Pin Mail. In einer gerechteren Welt würde daher die Bundesrepublik Lohndrücker wie Pin Mail auf die Summe der Hartz-IV-Aufstockungen der Pin-Mitarbeiter verklagen. In einer wirklich gerechten Welt gäbe es Unternehmen, wie Pin Mail, deren Geschäftsmodell einzig und allein auf die Ausbeutung von Niedriglöhnern aufgebaut ist, jedoch gar nicht. Unternehmen wie der Pin Mail und Politikern, die sich nach wie vor gegen einen Mindestlohn sperren, sei folgender Satz von Franklin D. Roosevelt ins Poesiealbum geschrieben, der nichts an Aktualität verloren hat:
Unternehmen, deren Existenz lediglich davon abhängt, ihren Beschäftigten weniger als einen zum Leben ausreichenden Lohn zu zahlen, sollen in diesem Land kein Recht mehr haben, weiter ihre Geschäfte zu betreiben. Mit einem zum Leben ausreichenden Lohn meine ich mehr als das bloße Existenzminimum – ich meine Löhne, die ein anständiges Leben ermöglichen.
US-Präsident Franklin D. Roosevelt vor dem US-Kongress am 16. Juni 1933